Wimpernseren: Regulierung bei der EU-Kommission

VerkehrsfÀhigkeit der Wimpernwuchs-Seren
ernsthaft gefÀhrdet

neue, aber fehlerhafte amtliche Gutachten
Start in die Verbots-Welle mit Vortrag auf einer Fachtagung
Stellungnahme zur fachlichen Relevanz der Gutachten (hier)

Die EU Kommission lĂ€dt zur Einreichung von Unterlagen ein. Mit diesen Unterlagen soll dass SCCS eine Risikobewertung zur Argumentation weiterer VerkehrsfĂ€higkeit oder dem Verkaufsverbot anfertigen. Die Unterlagen können ĂŒber ICADA direkt an die zustĂ€ndigen EU-Beamten geleitet werden.

weitere Informationen und Arbeitsgruppen-Registrierung hier

in Deutschland wird erneut zum Angriff auf Wimpernseren mobilisiert.ICADA-Kritik: derzeit werden von Seiten der Behörden in unkorrekter Weise

  1. die Verpflichtung zur Zweifelsfall-Regelung durch Auslassung wichtiger Gutachten-Bestandteile
  2. die Nachweis-Verpflichtung einer medizinischen Wirkung im Einstufungsfall als Funktionsarzneimittel
  3. die rein kosmetische Wirkung von Wimpernwuchs-Seren (Art 2 CPR 1223-2009: „
 Haut und Anhangsgebilde in gutem Zustand halten“)
  4. mĂ€nnliche Alopezie als individuelle Konstitution (so wie Fetthaut bzw.  sebostatische Haut)
  5. fehlende BegrĂŒndung fĂŒr eine Einstufung als Krankheit (Haarwuchsregulantien gibt es nicht auf Rezept)
  6. die Anforderung an „signifikante (!) pharmakologie Wirkung“ zur Einstufung als Funktionsarzneimittel („signifikante“ fehlt)
  7. fehlende Kenntnis des physiologischen Wirkmechanismus, um eine pharmakologische Wirksamkeit zu begrĂŒnden,
  8. das gĂ€nzliche Fehlen von Zitaten wissenschaftlicher Untersuchungen ĂŒber die Haarwuchsregulierung durch streitgegenstĂ€ndliche Wirkstoffe
  9. das Fehlen einer toxikologischen Bewertung zur VerbotsbegrĂŒndung wegen fehlender Sicherheit (keine Begutachtung von Gefahrstoff-Daten und resultierende Risiko-Bewertung)
  10. fehlender Nachweis praktischer Bedenklichkeits-Relevanz (es werden keine SUE-FĂ€lle oder Rapex-Meldungen dokumentiert, woraus man tatsĂ€chliches Risiko begrĂŒnden könnte)

einfach ignoriert. Wir haben zur Verteidigung der Produkt-MarktfÀhigkeit ein Gutachten mit EntkrÀftigung aller Argumente und Nachweise der Fehlerhaftigkeit und Unwissenschaftlichkeit angefertigt (Abruf hier)

ICADA verteidigt seit Jahren die Wimpernseren erfolgreich und wird Kritikern auch fĂŒr die zukĂŒnftig beabsichtigten Verbote die Argumente nehmen.

Wir werden daher nun die Unbedenklichkeit von Wimpernwuchs-Seren dokumentieren und laden auch Ihr Unternehmen ein, nicht nur von unserem Gutachten und Unterlagen (siehe Kasten unten), sondern auch von den Ergebnissen der ICADA-Dokumentation bei der Verteidigung von Wimpernwuchs-Produkten zu profitieren. Dazu stellen wir die zur Unbedenklichkeits-Dokumentation ĂŒblichen beiden Zahlen

  1. seit EinfĂŒhrung verkaufte Packungseinheiten Wimpernwuchsserum
  2. dokumentierte „ernste unerwĂŒnschte Wirkungen“ seit MarkteinfĂŒhrung**

in Relation. Wir bitten um Ihre formlose Mitteilung der beiden Zahlen zu (1) und (2)** per mail@icada.eu

Im nachfolgenden Kasten  finden Sie das Inventar der Dokumente zu Wimperwuchs-Seren, die wir fĂŒr Sie hier abrufbereit haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden

Auf einer derartigen Datenlage lĂ€sst sich kein Verbot von Wimpernseren begrĂŒnden.

Die stĂ€rksten K.O.-Kriterien gegen Verbotsargumentation sind hier zu lesen (Bereich Institutskosmetik/Wimpernseren/19-04-15)

Ihr ICADA-Team

Inventar der wichtigsten Stellungnahmen zur Wimpernwuchs-Seren
(hier klicken zum Download)

das positive EMA Gutachten aus 2004
den positiven EU-Borderline-Manual-Eintrag
2 Sitzungsprotokolle der Kosmetik-Kommission
die Stellungnahmen von 2 deutschen UntersuchungsÀmtern
das Gutachten eines Kosmetik-SachverstÀndigen im öffentlichen Dienst
das AGES-Gutachten
ICADA-Begutachtung der Verbots-Argumente und Richtigstellungen

**Ihre Angaben fallen selbstverstĂ€ndlich unter absolute Verschwiegenheit, werden diskret behandelt und nach Addition aller gemeldeten Markt-Zahlen anonymisiert. Je mehr Firmen zum Zahlenpool beitragen, umso bedeutender wird diese ICADA-Kennzahl fĂŒr die Verteidigung der VerkehrsfĂ€higkeit von WimpernwuchsserenWIMPERNSERUM VERBOT

Umwelt Bundes Amt-Mitarbeiter meldet sich 1 Tag vor Tagung vom Vortrag ab

Bedauerlicherweise mussten wir mitteilen, dass Herr Arning vom UBA, Fachtagungsreferent zum Thema endokrine Disruptoren, sich am Vortag zur ICADA-Fachtagung abgemeldet hat, weil er am Wochenende erkrankt sei.

Wir haben Herrn Arning sofort um Übersendung der Vortragsfolien gebeten, die er sicher nicht erst am Wochenende vor der Tagung anfertigen wollte. Mit dem Argument (Zitat)

  • Das FachvortrĂ€ge, zumal zu solch komplexen Themen wie der ED Regulatorik, aus dem UBA stellvertretend von uns unbekannten externen Referenten ĂŒbernommen werden ist in unserem Fachgebiet nicht ĂŒblich

wurde die ZuverfĂŒgungstellung von Vortragfolien verweigert, was den Eindruck verstĂ€rkte, der Vortrag war am Wochenende vor der Veranstaltung noch nicht bearbeitet und die Krankmeldung vorgeschoben worden.

Dr.Brunke von ICADA hat sich dann vor der Mitgliederversammlung am Vortag zur Tagung hingesetzt und einen 45 minĂŒtigen Vortrag zu endokrinen Disruptoren zusammengestellt (Definition, Strukturen, Funktion, Risikobewertung, JRC-Projekt, Kommissions-Programme, Stoffsammlung fĂŒr eine Suspicion-List, Publikation und Inhalt der Suspicion-List, weiteres Kommissions-Vorgehen) gehalten.

Das UBA wird um offizielle Stellungnahme zum Umgang mitdieser  kurzfristigen Absage gebeten. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Eskalation auf der EU Kommissions-Sitzung

Auf der EU-Kommissions-Sitzung am 08.11.2019 wurden erneut Fehlurteile mit unwissenschaftlichen Argumenten vorgetragen und ĂŒber die Kosmetik hergezogen. Behörden-Vertreter und Verbraucherschutz-Organisationen trugen wiederholt Bedenken zur Sicherheit von kosmetischen Mitteln basierend auf Vermutungen und irrtĂŒmlichen GerĂŒchten mit isolierten Gefahrstoff-Argumentation vor.

Dass die fĂŒr Kosmetik zustĂ€ndige EU-Kommissions-Abteilung schon lange und professionell die Hausaufgaben zur wissenschaftlichen Dokumentation endokriner Disruptoren in Kosmetik gemacht hat, schien diesen Kritikern ĂŒberhaupt nicht bekannt.

Diese unprofessionelle GerĂŒchtekĂŒche war dann der stellvertretenden SCCS-Vorsitzenden, Prof Rogiers, doch zu bunt. Sie erstickte jede weitere Fehlbeurteilung und IrrefĂŒhrung unwidersprochen im Keim mit dem sachlichen Hinweis (Erinnerungsprotokoll):

I am missing science……. You talk about hazard and risk, if they are the same. …It is the question of exposure.   If you do a risk assessment you are on the safe side. People talk, if it is just the property of a substance causing harm. Harm is determed by risk-assessment not by hazard....

  • Original-Text von 15:40 – 15:43 Uhr (Anzeige links unten)
  • im Video-Stream hier

Damit geht die ICADA-Strategie zur Verteidigung der natĂŒrlichen endokrinen Disruptoren in Naturkosmetik voll auf. ICADA hatte der EU-Kommission im FrĂŒhrjahr 2019 ein Dossier eingereicht (Kopie auf Anfrage) und verteidigt genau mit dieser Strategie endokrine Disruptoren in der Naturkosmetik.

Wir empfehlen dringend, dieses fachliche Argument gegen die vielen behördlichen Verbots-Bescheide einzusetzen, die sich mit Zitaten einzelner Gefahrstoff-Eigenschaften begnĂŒgen und damit ein ganzes Produkt-Verbot begrĂŒnden wollen. Beste aktuelle Beispiele sind Wimpern-Seren Verbots-Versuche. Das ist unwissenschaftlich und gegen die gesetzliche Vorschrift des Artikels 10 der KVO, der Sicherheitsbewertungen (Risk-Assessments) vorschreibt

Video-Dokumentation hier

(Afternoon Session)

Brexit preparations made simple

EU commission white-paper with recommendations (click here)
ICADA lean cost, fast and reliable Brexit-service
your responsible persons in E-27 and UK

The United Kingdom submitted on March 29th 2017 the notification of its intention to withdraw from the Union pursuant to Article 50 of the Treaty on European Union. Thus the UK will be from November 1rst 2019 on (‘the withdrawal date’) a ‘third country’.
 
Regulation (EC) No 1223/2009 on cosmetic products no longer applies to the United Kingdom. This has in particular the following consequences for cosmetic products placed on the EU-27- or UK-market as of the withdrawal date:
 

  • responsible person within the EU-27
  • responsible person within the UK
  • UK importer from EU-27
  • EU-27 importer from UK
  • EU-27 importer of a product not produced but imported into UK
  • CPNP-notification (transfer only possible till October 31rst)
  • loss of CPNP-access to UK responsible persons from November 1rst on
  • product-information-file (location)
  • safety assessments/safety-assessor education recognition in EU-27

For details see the EU commission publication (click here) with advice to European cosmetic industry for the Brexit-procedure.

ICADA offers to function as your bridge connecting geographical Europe: in conjunction with the ICADA-UK representative we offer lean cost, fast and reliable advice, due dilligance service and responsible persons on both sides of the bridge. Send your inquiry to mail(at)icada.eu

We keep geographic Europe sticking together

B.U.N.D.-Giftstoff-Briefe: mögliche TÀuschung

Auskunftsforderung von B.U.N.D.fĂŒr Ihre Aufnahme in die Abwertungs-Datenbank ToxFox

Wir raten, in keinem Fall auf die B.U.N.D.-Anfragen zu SVHC zu reagieren., denn kosmetische Produkte fallen nicht unter die zitierten REACH-Regulationen sondern unter die KVO 1223-2009

Zum Weiterlesen hier klicken

Wir erhalten nun wieder hĂ€ufiger Nachrichten von unseren Mitgliedern, dass wieder eine Aktion zur Steigerung der Bekanntheit und Aufbau einer Abwertungs-Datenbank zu starten scheint. In dieser Aktion werden zunĂ€chst mit nicht zutreffenden regulatorischen Argumenten fĂŒr ganz konkrete kosmetische Produkte Auskunfts-Forderungen gestellt.

Man ĂŒbt Druck auf die Adressaten aus durch Zitat einer REACH-Auskunftspflicht. Diese Auskunftspflicht gibt es aber in der Kosmetik nicht, denn

neue eD-Verdachtsliste der EU Kommission

Endokrine Disruptor (eD)-Verdachtsliste der EU-Kommission erweitert

nun 28 kosmetische Stoffe unter eD-Verdacht
darunter vielfÀltig eingesetzte Natur-Wirkstoffe
alle Kosmetikbranchenbereiche betroffen z.B.
SalicylsĂ€ure (Naturkosmetik) TPO (Naildesign) Methylparaben (konventionelle Kosmetik) und weitere (Liste hier)

ICADA weist schon seit einigen Jahren auf das wesentlich höhere eD-Potential von Natur-Wirkstoffen im Vergleich zu den Öffentlichkeits-wirksam diffamierten Parabenen hin. Das hielt bekannte Naturkosmetik-Anbieter bisher nicht davon ab, selbst in Fernseh-Dokumentationen Parabene zu verunglimpfen und  fĂ€lschlich zu behaupten, man habe keine eDs in den Naturkosmetikprodukten.

Nun stehen natĂŒrliche Wirkstoffe auf der EU-Kommissions-Verdachtsliste (hier abrufbar fĂŒr Mitglieder). Die Liste ist in Teil 1 (dringlich) und Teil 2 (nicht so dringliche) geteilt. Die kritischen Naturstoffe stehen im Teil 1.

Die Naturkosmetik-LabelgebĂŒhren-Vereine haben sich bisher nicht fĂŒr uns erkennbar um die Verteidigung dieser Natur-Kosmetikwirkstoffe gekĂŒmmert und verfĂŒgen eventuell auch nicht ĂŒber die notwendige Naturstoffchemie-Kompetenz und Manpower.

ICADA arbeitet, vertreten durch einen promovierten Naturstoff-Chemiker, schon seit einiger Zeit mit der EU-Kommission auch in diesem Thema zusammen und verfĂŒgt aus den Verhandlungen bereits ĂŒber die Argumente und Strategie zur Verteidigung der Naturwirkstoffe gegen Regulierungen und EinschrĂ€nkungen.

Falls Sie bezĂŒglich eD-Regulierungen

  • Instruktionen fĂŒr ICADA-Lobbyarbeit haben
  • auf dem Laufenden gehalten werden wollen
  • aktiv an der Verteidigung der betroffenen Naturwirkstoffe (Liste hier) mitarbeiten wollen
  • BeitrĂ€ge zum Thema haben,

melden Sie sich bitte formlos ĂŒber mail@icada.eu.

Dem DG Growth-Report vom November 2018 (siehe hier) folgend aktualisiert die EU Kommission nun die  eD-Verdachtsliste der endokrinen Disruptoren (bisherige Liste hier einsehbar). Bis zum Ablauf der Meldefrist am 6.MĂ€rz wurden nun weitere Stoffe gemeldet.

Durch die aktuellen Meldungen ist eine lange Reihe von natĂŒrlichen und synthetischen Stoffen (teilweise erneut) in die Diskussion gebracht worden. Sie finden die VerbraucherschĂŒtzer Meldeliste hier. Es macht Sinn, diemöglicherweise bald in öffentliche Diskussion gelangenden Verdachts-Stoffe zeitnah nachzulesen und das Firmen-Produktportfolio darauf hin zu prĂŒfen.

Das JRC-Projekt

Die EU-Kommission hat im Rahmen der KVO 1223-2009 Artikel 15.4 unter anderen auch 51 kosmetische Rohstoffe zur Bewertung im JRC-Methodologie-Verfahren prĂŒfen lassen.

Das Ergebnis des JRC-Projektes wurde uns in diesen Tagen von der EU-Kommission zugĂ€nglich gemacht und steht wegen der Wichtigkeit allen Interessierten hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass der Download von 503 Seiten eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Ihre Produkte sollten nicht mehr auf Basis von diskussionswĂŒrdig konzipierten toxikologischen Datenerhebungen und ohne Risikobewertungen als „Hormone in der Kosmetik“ abwertbar sein. ICADA betreibt einen diesbezĂŒglichen Disput derzeit mit einer Warentest-Zeitschrift.