verbotene Werbung

In der Sitzung der EU-Kommission vom 3. Juli konnte folgender Kompromiss erreicht werden, den wir Ihnen wie immer zeitnah schon vorab in eigenen Worten formulieren:

  1. alle „neuen“ Elemente aus der technischen Leitlinie (siehe Mitgliederbereich hier) sollen erst in 2 Jahren als amtliche Beurteilungsbasis für Rechtmäßigkeit von Werbeaussagen herangezogen werden.
  2. alle „alten“ (bisher bereits zur amtlichen Werbeaussagen-Bewertung herangezogene Kriterien) bleiben weiterhin (nicht erst in 2 Jahren) Beurteilungsbasis.

Bitte prüfen Sie in der neuen technischen Leitlinie die „neuen“ Kriterien und bereinigen Sie Ihre Werbeaussagen von den „alten“ Aussagen, die bereits von der amtlichen Überwachung in der täglichen Praxis beanstandet werden.

Es wurde von ICADA kritisiert, dass die Unterscheidung zwischen „neu“ und „alt“ fast unmöglich ist. Die Vertreter der Mitgliedsstaaten stimmten dem ebenfalls zu und wiesen ausdrücklich darauf hin, dass einige „alte“ Werbeaussagen bereits beanstandet werden.

Um Sie mit Entscheidungssicherheit bei der Formulierung Ihrer Werbeaussagen zu unterstützen, stellen wir Ihnen auf der ICADA-Fachtagung am 23. November die Sichtweise der amtlichen Überwachung und die Sichtweise der Industrie in 2 separaten Experten-Vorträgen vor. Wir empfehlen Terminvormerkung und wegen des erwarteten Andrangs die frühzeitige Anmeldung nach Eingang Ihrer persönlichen Tagungs-Einladung am 5. September .

Nachdem im Juni 2016 ein endgültiger Entwurf der Leitlinien-Anlagen III und IV verabschiedet worden war, hat der juristische Dienst der EU-Kommission nun mutmaßlich die Publikation der beiden geplanten Anlagen III (enthält kein…) und IV (hypoallergen) abgelehnt.
Über die Begründung und die Konsequenzen (weiterhin erlaubte „enthält
kein….“-Werbung, kritischere Vorprüfung von Werbung, Sichtweise der nationalen
Überwachung, nutzbare Grauzonen für die Industrie…) halten wir Sie auf dem
Laufenden.