Wimpernseren: Regulierung bei der EU-Kommission

Verkehrsfähigkeit der Wimpernwuchs-Seren
ernsthaft gefährdet

neue, aber fehlerhafte amtliche Gutachten
Start in die Verbots-Welle mit Vortrag auf einer Fachtagung
Stellungnahme zur fachlichen Relevanz der Gutachten (hier)

Die EU Kommission lädt zur Einreichung von Unterlagen ein. Mit diesen Unterlagen soll dass SCCS eine Risikobewertung zur Argumentation weiterer Verkehrsfähigkeit oder dem Verkaufsverbot anfertigen. Die Unterlagen können über ICADA direkt an die zuständigen EU-Beamten geleitet werden.

weitere Informationen und Arbeitsgruppen-Registrierung hier

in Deutschland wird erneut zum Angriff auf Wimpernseren mobilisiert.ICADA-Kritik: derzeit werden von Seiten der Behörden in unkorrekter Weise

  1. die Verpflichtung zur Zweifelsfall-Regelung durch Auslassung wichtiger Gutachten-Bestandteile
  2. die Nachweis-Verpflichtung einer medizinischen Wirkung im Einstufungsfall als Funktionsarzneimittel
  3. die rein kosmetische Wirkung von Wimpernwuchs-Seren (Art 2 CPR 1223-2009: „… Haut und Anhangsgebilde in gutem Zustand halten“)
  4. männliche Alopezie als individuelle Konstitution (so wie Fetthaut bzw.  sebostatische Haut)
  5. fehlende Begründung für eine Einstufung als Krankheit (Haarwuchsregulantien gibt es nicht auf Rezept)
  6. die Anforderung an „signifikante (!) pharmakologie Wirkung“ zur Einstufung als Funktionsarzneimittel („signifikante“ fehlt)
  7. fehlende Kenntnis des physiologischen Wirkmechanismus, um eine pharmakologische Wirksamkeit zu begründen,
  8. das gänzliche Fehlen von Zitaten wissenschaftlicher Untersuchungen über die Haarwuchsregulierung durch streitgegenständliche Wirkstoffe
  9. das Fehlen einer toxikologischen Bewertung zur Verbotsbegründung wegen fehlender Sicherheit (keine Begutachtung von Gefahrstoff-Daten und resultierende Risiko-Bewertung)
  10. fehlender Nachweis praktischer Bedenklichkeits-Relevanz (es werden keine SUE-Fälle oder Rapex-Meldungen dokumentiert, woraus man tatsächliches Risiko begründen könnte)

einfach ignoriert. Wir haben zur Verteidigung der Produkt-Marktfähigkeit ein Gutachten mit Entkräftigung aller Argumente und Nachweise der Fehlerhaftigkeit und Unwissenschaftlichkeit angefertigt (Abruf hier)

ICADA verteidigt seit Jahren die Wimpernseren erfolgreich und wird Kritikern auch für die zukünftig beabsichtigten Verbote die Argumente nehmen.

Wir werden daher nun die Unbedenklichkeit von Wimpernwuchs-Seren dokumentieren und laden auch Ihr Unternehmen ein, nicht nur von unserem Gutachten und Unterlagen (siehe Kasten unten), sondern auch von den Ergebnissen der ICADA-Dokumentation bei der Verteidigung von Wimpernwuchs-Produkten zu profitieren. Dazu stellen wir die zur Unbedenklichkeits-Dokumentation üblichen beiden Zahlen

  1. seit Einführung verkaufte Packungseinheiten Wimpernwuchsserum
  2. dokumentierte „ernste unerwünschte Wirkungen“ seit Markteinführung**

in Relation. Wir bitten um Ihre formlose Mitteilung der beiden Zahlen zu (1) und (2)** per mail@icada.eu

Im nachfolgenden Kasten  finden Sie das Inventar der Dokumente zu Wimperwuchs-Seren, die wir für Sie hier abrufbereit haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden

Auf einer derartigen Datenlage lässt sich kein Verbot von Wimpernseren begründen.

Die stärksten K.O.-Kriterien gegen Verbotsargumentation sind hier zu lesen (Bereich Institutskosmetik/Wimpernseren/19-04-15)

Ihr ICADA-Team

Inventar der wichtigsten Stellungnahmen zur Wimpernwuchs-Seren
(hier klicken zum Download)

das positive EMA Gutachten aus 2004
den positiven EU-Borderline-Manual-Eintrag
2 Sitzungsprotokolle der Kosmetik-Kommission
die Stellungnahmen von 2 deutschen Untersuchungsämtern
das Gutachten eines Kosmetik-Sachverständigen im öffentlichen Dienst
das AGES-Gutachten
ICADA-Begutachtung der Verbots-Argumente und Richtigstellungen

**Ihre Angaben fallen selbstverständlich unter absolute Verschwiegenheit, werden diskret behandelt und nach Addition aller gemeldeten Markt-Zahlen anonymisiert. Je mehr Firmen zum Zahlenpool beitragen, umso bedeutender wird diese ICADA-Kennzahl für die Verteidigung der Verkehrsfähigkeit von WimpernwuchsserenWIMPERNSERUM VERBOT