vP/rP

Mit der KVO 1223-2009 wurde durch die Definition einer „verantwortlichen Person/vP“ ein neues Tätigkeitsfeld generiert, das ähnlich wie der toxikologische Sicherheitsbewerter seit der 6. ÄR-KVO ein neues Berufbild ergeben könnte.

Um wirklich allen Anforderungen der vP gerecht zu werden, bedarf es einer detailierten Vereinbarung zwischen Geschäftsführung und vP. Die Arbeitsgruppe vP hat eine umfangreiche Sammlung von Details zusammengestellt und bereits in der angesehenen Fachzeitschrift SÖFW 3-2012 publiziert. Es werden nun die Erfahrungen von natürlichen und juristischen Personen bei der Wahrnehmung der vP-Funktion zusammengetragen, um praktische Problemlösungen für jede denkbare Konstellation zu bieten.