Auswege aus verbotener „enthĂ€lt kein….“-Werbung

Nach VO 655-2013 Annex 1.5 ist es verboten Produkte des Wettbewerbs dadurch herabzuwĂŒrdigen, dass man den Verzicht auf erlaubte Rohstoffe auslobt und den falschen Eindruck von gesicherter Bedenklichkeit dieser Rohstoffe erzeugt.

Werbung mit „enthĂ€lt kein…..“ ist daher mit einigen Ausnahmen nicht mehr erlaubt.

DafĂŒr gibt es nun eine Lösung: die „Clean Beauty“-Norm hier