Auswege aus verbotener „enthält kein….“-Werbung

Nach VO 655-2013 Annex 1.5 ist es verboten Produkte des Wettbewerbs dadurch herabzuwürdigen, dass man den Verzicht auf erlaubte Rohstoffe auslobt und den falschen Eindruck von gesicherter Bedenklichkeit dieser Rohstoffe erzeugt.

Werbung mit „enthält kein…..“ ist daher mit einigen Ausnahmen nicht mehr erlaubt.

Dafür gibt es nun eine Lösung: die „Clean Beauty“-Norm hier