kosm. Dienstleistungs-Norm gestoppt

in Norm EN 16 706 „Normierung kosmetischer Dienstleistungen“

gestrichen:

 „advanced treatments“/“weitergehende Methoden“

1) apparative Methoden/Geräte
(IPL, Laser, Licht, Needling, PMU)
aber in Konsequenz auch US, Dermabrasion. RF…..

2) chemische Peelings

CEN/BT hat am 6. April entschieden, „ advanced treatments“ aus der europäischen Kosmetik-Dienstleistungs-Norm EN 16708 zu streichen. Das dokumentiert die erfolgreiche Durchsetzung der Exklusiv-Ansprüche der europäischen Mediziner bezüglich Anwendungen, die aber auch in der Kosmetik schon lange üblich sind.

Auch wird durch das erzeugte Aufsehen nun die Gefahr wieder erheblich größer, dass interessierte Mediziner wie bereits häufig geschehen die lokalen Gesundheitsämter kontaktieren und nun auch noch mit dem Argument des erfolgten Norm-Ausschluss veranlassen, den konkurrierenden Kosmetikerinnen in ihrer räumlichen Nähe die Anwendung apparativer Kosmetik und Peelings zu untersagen. (PMU bleibt durch die deutschen Tattoo-VO geschützt und von der Problematik unberührt.)

Die Streichung erfolgte mit besonderem Bezug auf den Einspruch von AFNOR/Frankreich, das die fundierte ANSES-Studie (French Agency for Food, Environmental and Occupational Health and Safety) vorlegte, die zu gravierend anderen Egebnissen kam als der Bericht eines deutschen Verbandes aus dem Institutsmarkt.

Die Norm in jetziger Form bringt nach unserer Meinung weder die groß angekündigte Einheitlichkeit in Europa, eine Qualitätssicherung noch eine Zukunfts-orientierte Zertifizierungs-Basis, sondern wirtschaftliche Belastungen ohne Gegenwert. Mitverantwortliche wollen nun ihre Macht durch Gründung von europäischen Dachorganisationen etablieren.

ICADA bietet praktische Lösungen Ihrer täglichen Probleme und Ansätze zur effektiven Behebung dieser Situation:
·        *auf Anfrage ein bewährtes Gutachten gegen Geräte-Anwendungs-Verbote für
Kosmetikerinnen
·        *nach Vorlage der neuen Norm-Fassung eine Sitzung Anfang Juli zu allen Themen
der Institutskosmetik (einschließlich Needling, Dermabrasion, PMU…).

Die Sitzungs-Einladung mit Tagesordnung erfolgt Ende April.

ICADA-Argumente fĂĽr das neutrale Verhalten ohne Zustimmung

verpasste Norm-Ziele

viele Normen normieren mit Zahlen und Fakten,

die EN 16708 hat vorwiegend generelle Beschreibungen und Absichtserklärungen ohne zumindest einen Faktenrahmen

Die Norm bietet keine stringente Verhaltens-Richtlinie fĂĽr Kosmetikerinnen

Wenn man die Ausbildung verbessern will, muss man die Ausbildung mit Gesetz, Verordnungen, Leitlinien oder Norm verbessern (nicht mit einer Norm EN 16708 für Einrichtungen, Protokolle, Leistungsumfang)

Wenn man die Qualität verbessern will, muss man die Qualität mit Kriterien festlegen in einer Qualitäts-Norm

Allein Sicherheitsberichte verbessern nicht die Sicherheit
Wenn man die Sicherheit verbessern will, muss man die Sicherheit in einer Sicherheits-Norm mit Kriterien festlegen

Wenn man Berufsausübung auf Fachpersonal beschränken will, muss man gesetzliche Regelungen für den Ausschluss Fach-fremden Personals treffen

Norm-Ziel war bessere Behandlungsqualität,

  • das Ziel scheint nicht erreicht, aber das Ergebnis ist
  • mehr Zeitaufwand fĂĽr Berichte, weniger fĂĽr Behandlungen/Verkauf
  • hoher Kostenaufwand fĂĽr Zertifizierungen und Wiederholungen
  • Kostenaufwand fĂĽr die Erreichung der Konformität in Einrichtung, Geräten, Protokoll-Unterlagen

Generelles

Die Kosmetikerin hat keine Ausbildung in den geforderten Leistungen wie Sicherheitsbewertung, Allergie-Test, Reaktionsteste, Gefahrstoffverordnung, Protokoll-FĂĽhrung

Der Begriff „Medical beauty“ ist nicht in Einklang mit der Norm

Der Inhalt scheint nicht (ausreichend) bekannt, aber es werden in der Branche trotzdem bereits Entscheidungen dazu gefällt

keine Transparenz für Endverbraucher/Studio-Kundinnen: die Normschrift ist Privateigentum und nur gegen Gebühr erhältlich

AusfĂĽhrliche Stellungnahme

A)    Wirtschaftliche Konsequenzen der EN 16708 für

  1. Kosmetikerinnen
  2. Anbieter präparative Kosmetik
  3. Anbieter apparative Kosmetik

B)   Sachliche Konsequenzen

  1. Ausbildung
  2. Sicherheit
  3. Qualität
  4. FreizĂĽgigkeit der BerufsausĂĽbung

C)   apparative Kosmetikanwendungen in Grauzonen
werden durch aktuelle Diskussionen in die Aufmerksamkeit der Behörden gezerrt

A)Wirtschaftliche Konsequenzen

a.Kosmetikerinnen
die Dienstleistungs-Norm belastet Kosmetikerinnen mit

1)Zusatz-Kosten (stehen für Präparate-Einkauf nicht mehr zu Verfügung)
Ausbildung nach EQF
neuen Einrichtungskosten
Umbaukosten
Gerätekosten
Zertifizierungs-Kosten einmalig
Zertifizierungskosten jährlich wiederkehrend
Wie kommuniziert die Kosmetikerin Zertifizierung: Lizenzkosten fĂĽr Logo
zusätzlichen Weiterbildungskosten
Personalkosten fĂĽr eine vP
Wartungsvertrag mit Geräte-Techniker
Probebehandlungen gemäß Norm

2)Zeitverlust durch (mindert ZeitverfĂĽgbarkeit fĂĽr Behandlungen)
Zeitaufwand fĂĽr Risikobeurteilungen
VorprĂĽfungen der Kundin
kostenlose Probebehandlungen (Sample-Treatment)
Mediziner-Empfehlung, Kommunikation mit empfohlenen Ă„rzten
HygienemaĂźnahmen-Dokumentation
Aufzeichnung der Kundenberatung
Aufzeichnung der Kunden-Resonanz

3)weitere diskussionwĂĽrdige Fakten
Kosmetikerinnen mĂĽssen sich auf Lieferanten festlegen, die die Zertifizierung mitfinanziert haben
Wettbewerbsnachteil zertifizierter Kosmetik-Institute: Erreichung der Konformität und jährliche Zertifizierungskosten müssen durch höhere Preise refinanziert werden.
Gleiche Behandlungs-Qualität kann durch nicht zertifizierte Institute in der Nachbarschaft und im Grenzgebiet (Polen, Tschechien, Italien…) preisgünstiger angeboten werden.
Keine freie Entscheidung für Zertifizierungen: die Norm wird nach Experten-Meinung  „Benchmark“ (=Maßstab) und damit auch Beurteilungsbasis für nicht-zertifizierte Kosmetik-Institute

  • bei der Gewerbeaufsicht
  • bei Gericht (Nichtbefolgung kann zum nachteiligen Urteil fĂĽhren)
  • Versicherungen (Haftpflichtverweigerung bei fehlender Konformität)
  • fĂĽr Kunden bei Institutswahl

die Durchsetzung-Dynamik der Norm liegt nicht allein in den Händen der Norm-Mentoren und Unterstützer sondern es wird Druck erzeugt durch

  • die Laien-Presse mit Bedarf an neuem Lesestoff
  • den Wettbewerb von Institutsketten, die sich Zertifizierung leisten können.

Zertifizierungs-Sponsoring polarisiert: Kosmetikerinnen verlieren bisherige Auswahl-Freiheit beim Produkt- und Geräte-Einkauf
die Zertifizierungs-Industrie wird sich auf die Kosmetikerinnen stürzen und neue Möbel, Geräte, Einrichtungen, Umbauten  und Good practice-Beratungen verkaufen
Einschränkung der bisher üblichen Tätigkeitsfelder nicht zertifizierter Kosmetikerinnen wegen fehlender Qualifizierungsvoraussetzung durch fehlende Norm-Zertifizierung
begrenzte Einkaufs-Freiheit: ohne Zertifizierung/EQF-Nachweis kein Erwerb entsprechender Präparate und Geräte mehr

b.Anbieter präparativer Kosmetik
Konformitäts- und Zertifizierungs-Kosten schmälern Einkaufsbudget für Kosmetik-Produkte
Kleinere Kundinnen geben auf  wegen fehlender Zertifizierbarkeit
Kosten-verschlingende Zertifizierungs-Industrie mit Beratern, Zertifizierern, Lizenzvergaben startet Wettbewerb um Verkaufsgesprächs-Zeit für Außendienst
Wettbewerbsverzerrung: Zertifizierungs-Sponsoring polarisiert, Kundenfixierung auf Zertifizierungs-Sponsoren, Verkaufs-Zugang zu entsprechenden Kosmetikerinnen fĂĽr andere Lieferanten blockiert
Institutskonzentrationen
begrenzte Verkaufs-Freiheit: ohne Zertifizierung/EQF-Nachweis kein Erwerb entsprechender Präparate und Geräte

Anbieter apparative Kosmetik

zusätzlich:
Geräte-Normen und Zertifizierungs-Notwendigkeit mit EQF-Nachweis mindern Marktzugangs-Optionen

B)Sachliche Konsequenzen
Die EN 16708 bietet keine Verbesserung wie behauptet fĂĽr

a.    Ausbildung,
b.    Sicherheit
c.     Behandlungs-Qualität
d.    Missbrauch der Berufswahl-Freiheit ( Laien, schlecht ausgebildetes Personal als
Kosmetikfachkräfte)

  1. Die Norm definiert keine besseren Ausbildungs-Qualität.
    • es sind keine Ausbildungs-Definitionen in der Norm, nur Bezug auf „leeres“ EQF-System
    • die ist keine Verbesserung zum bestehenden EQF
    • EQF-System existiert bereits, zusätzliche Norm dafĂĽr ĂĽberflĂĽssig
    • europäische EQF-Definition fĂĽr Kosmetikausbildung fehlt
    • deutscher EQF-Ausbildungsgang existiert nicht, nur 2 Verordnungen
    • Ausbildungs-Inhalt und Weiterbildung nicht in der Norm definiert (nur wenige Beispiele)
    • deutsche Ausbildungs-Behörde zur Anerkennung fehlt
    • damit fehlt die unabdingbare, grundlegende Basis fĂĽr Instituts-Zertifizierbarkeit
  1. Kein höherer Sicherheits-Standard
    • lediglich eine Protokollpflicht verbessert nicht die Sicherheit, nur Sicherheits-Regeln verbessern die Sicherheit
    • keine detailierten Vorschriften fĂĽr Dienstleistungen mit Präparaten
    • Kosmetikerin ist nicht als Sicherheitsbewerterin ausgebildet
    • keine detailierten Vorschriften fĂĽr kosmetische Dienstleistungen mit Geräten

handwerkliche Schwachstellen in der Norm zum Punkt „Sicherheit“

4 Beauty salon services
“risk of potential injury”
Steilvorlage für Verbote: nur Heilberufe dürfen dann derartige Tätigkeiten ausüben

4.2.1 Chemical peels
“Chemicals that are classified for medical use” (das gibt es nicht)
richtig: Rohstoffe aus „annex II cosmetic regulation“

4.2.2. Micro-pigmentation
“use pigments specifically for intradermal use – see Council of European Resolution ResAP (2008) es gibt keine Positivliste
PMU ist keine Kosmetik sondern unterliegt besonderer Gesetzgebung

4.2.3. Micro-needling
The depth of penetration
wo steht das im Gesetz?
wie wird das begrĂĽndet?

4.3 Treatment risk assessments
“A risk assessment”
die Kosmetikerin hat das nicht gelernt und keine Kompetenz dafĂĽr
Zeit-Verlust durch Zusatz-Aufwand

“address all risks relating to the use of products”
der aktueller Ausbildungsstand führt eventuell zu einem Ergebnis wie: „gefährliche Parabene“

5.10.2
“a 24-hour period of time for consideration after having been informed
consultation record shall be signed by the client”
DurchfĂĽhrung ist wirtschaftliche Belastung: 2 Besuche fĂĽr eine Behandlung?
die Kundin soll etwas unterschreiben, das sie vielleicht nicht versteht?

5.10.3 Pre-treatment testing
a)Abschaffung gerade bei der Kommission in Diskussion wegen Sensibilisierung
b)sample treatments: wer bezahlt den Aufwand der Kosmetikerin

5.11. Behandlung
“single use applicators or use of separate containers for each client for oils, ointments, cream”
Ende der Kabinettware?

5.12
“sign the treatment record post treatment”
Kundin soll etwas unterschreiben?!

5.13
“Records of client feedback should be maintained”
Zusatzaufwand: Kundenbefragung, Archivierung

6.2.3
“checked by a suitably qualified technician, technician shall confirm”
Zusatzkosten fĂĽr Wartungstechniker

6.2.4
“purchase orders, invoices and records”
Ende der Natural-Rabatte

“return of surplus stock
disposal of old or out-of-date stock”.
Exakte Normierungs-Daten fehlen, Streit mit Kosmetik-Lieferanten ĂĽber RĂĽcknahme-Verpflichtungen vorprogrammiert

6.3
“listing all hazardous substances used in the salon”
Kosmetikprodukte haben  keine REACH-Bezeichnungen (Hazard-Kennzeichnung)
wenn Listung nicht erfĂĽllt, kein Zertifikat

  1. Die Norm definiert keinen Qualitäts-Standard kosmetischer Behandlungs-Arbeit.

In der EN 16708 stehen keine Qualitäts-Kriterien für gute kosmetische Arbeit
höchste Sicherheit ist kein Qualitäts-Merkmal, sondern obligatorisch

Es gibt in Deutschland (fast) keine unzufriedenen Instituts-Kunden. Es kämen dann auch aus anderen Ländern keine neuen Kundinnen angereist, nur weil eine deutsche Kosmetikerin nach EN 16708 zertifiziert ist.

Zertifizierungen in anderen Ländern bringen der deutschen Kosmetikerinnen ebenfalls keine neuen Kundinnen.

Kundinnen sollten deutschen Kosmetikerin treu bleiben und nicht wegen Zertifizierungen von billigen Wettbewerbern im Ausland/auf Reisen verloren gehen

Wenn die Dienstleistungsqualität in anderen EU-Mitgliedsstaaten verbessert werden soll, muss man dort in Ausbildung investieren, die Zertifizierung deutscher Kosmetikerinnen verbessert nicht den Ausbildungsstand im Ausland.

Die Norm 16 708 verbessert nicht die Ausbildung in apparativer Kosmetik, weil sie keine Ausbildungsvorschläge für apparative Kosmetik enthält. Nur maßgeschneiderte Ausbildungs-Normen für jeden Typ von Kosmetik-Gerät verbessern den Ausbildungs-Stand in apparativer Kosmetik.

Die Norm EN 16 708 legalisiert nicht die kosmetische Anwendungsbefugnis für IPL, Laser, Needling und Dermabrasion. Das können nur Gesetze oder Richtlinien.

Investitionen für neue Räumlichkeiten, Einrichtungen, Dokumentations-Arbeit verbessern die Ausbildungs-Qualität nicht. Ganz im Gegenteil ziehen solche Norm-Verpflichtungen Geld für Ausbildungsmaßnahmen ab.

4. Begrenzung der freien BerufsausĂĽbung

nur Regulierungen können Berufsausübung durch Laien einschränken
Zertifikat ist kein Ersatz fĂĽr gute Ausbildung
Zertifikat sagt nichts über die Ausbildung und kann „gekauft“ werden

apparative Kosmetikanwendungen in der Grauzone werden in die Aufmerksamkeit der Behörden gezerrt

Darüber hinaus hat das Verhalten der Norm-Experten einen Streit über kosmetische Anwendungs-Befähigung für u.a. Needling und Dermabrasion und erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit für die fehlende gesetzliche Regulierung erzeugt. Wie bereits in anderen Fällen erlebt könnte das Bekanntwerden von kosmetischen Geräteanwendungen ohne gesetzliche Regulation dazu führen, dass Behörden von medizinischen Berufsgruppen zu Anwendungsverboten veranlasst werden, um lästige Konkurrenz durch Kosmetikerinnen zu unterbinden.

 

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