Kosmetik-GMP

Die KVO schreibt im Artikel 8 gute Herstellungspraxis vor.

Die Herstellung kosmetischer Mittel erfolgt im Einklang mit der guten Herstellungspraxis, um die Erreichung der Zielsetzungen von Artikel 1 zu gewährleisten.

Die Einhaltung der guten Herstellungspraxis wird vermutet, wenn die Herstellung gemäß den einschlägigen harmonisierten Normen (ISO 22 716) erfolgt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.

Das heißt für die Praxis, dass zwar analog der ISO-Norm 22 716 gearbeitet werden soll, aber keine Zertifizierungen stattfinden. ICADA hat speziell für mittel- und kleinständige Firmen (KMU) einen Leitfaden geschrieben (siehe Mitgliederbereich hier), dessen Ansprüche von den Behörden bisher bei Prüfungen akzeptiert wurden.

Nun haben die deutschen Kontrollbehörden eine amtliche Prüfverfahren-Liste für Firmen-Kontrollen entwickelt, der die rechtlichen Anforderungen an amtliche Kontrollen der K-GMP nach einem Punkte-System zur Firmenbewertung und eine darauf basierende Risikobeurteilung ermöglicht.

Wir stellten in der Fachtagung vom November 2017 als Orientierungshilfe ein Bundesländer-übergreifend abgestimmtes, offizielles System für amtliche Kontrollbesuche in Unternehmen vor, nach dem Kosmetik-Firmen sachlich, angemessen und nachvollziehbar beurteilt werden. Der Vortrag bereitete auf Ihre Firmenprüfung vor und hilft Ihnen, Überraschungen und unangemessene Forderungen zu vermeiden.