endokrine Disruptoren

Endokrine Disruptor (eD)-Verdachtsliste der EU-Kommission erweitert

nun 28 kosmetische Stoffe unter eD-Verdacht
darunter vielfältig eingesetzte Natur-Wirkstoffe
alle Kosmetikbranchenbereiche betroffen z.B.
Salicylsäure (Naturkosmetik) TPO (Naildesign) Methylparaben (konventionelle Kosmetik) und weitere (Liste hier)

ICADA weist schon seit einigen Jahren auf das wesentlich höhere eD-Potential von Natur-Wirkstoffen im Vergleich zu den Öffentlichkeits-wirksam diffamierten Parabenen hin. Das hielt bekannte Naturkosmetik-Anbieter bisher nicht davon ab, selbst in Fernseh-Dokumentationen Parabene zu verunglimpfen und  fälschlich zu behaupten, man habe keine eDs in den Naturkosmetikprodukten.

Nun stehen natürliche Wirkstoffe auf der EU-Kommissions-Verdachtsliste (hier abrufbar für Mitglieder). Die Liste ist in Teil 1 (dringlich) und Teil 2 (nicht so dringliche) geteilt. Die kritischen Naturstoffe stehen im Teil 1.

Die Naturkosmetik-Labelgebühren-Vereine haben sich bisher nicht für uns erkennbar um die Verteidigung dieser Natur-Kosmetikwirkstoffe gekümmert und verfügen eventuell auch nicht über die notwendige Naturstoffchemie-Kompetenz und Manpower.

ICADA arbeitet, vertreten durch einen promovierten Naturstoff-Chemiker, schon seit einiger Zeit mit der EU-Kommission auch in diesem Thema zusammen und verfügt aus den Verhandlungen bereits über die Argumente und Strategie zur Verteidigung der Naturwirkstoffe gegen Regulierungen und Einschränkungen.

Falls Sie bezüglich eD-Regulierungen

  • Instruktionen für ICADA-Lobbyarbeit haben
  • auf dem Laufenden gehalten werden wollen
  • aktiv an der Verteidigung der betroffenen Naturwirkstoffe (Liste hier) mitarbeiten wollen
  • Beiträge zum Thema haben,

melden Sie sich bitte formlos über mail(at)icada.eu.

 

Dem DG Growth-Report vom November 2018 (siehe hier) folgend aktualisiert die EU Kommission nun die  eD-Verdachtsliste der endokrinen Disruptoren (bisherige Liste hier einsehbar). Bis zum Ablauf der Meldefrist am 6.März wurden nun weitere Stoffe gemeldet.

Durch die aktuellen Meldungen ist eine lange Reihe von natürlichen und synthetischen Stoffen (teilweise erneut) in die Diskussion gebracht worden. Sie finden die Verbraucherschützer Meldeliste hier. Es macht Sinn, diemöglicherweise bald in öffentliche Diskussion gelangenden Verdachts-Stoffe zeitnah nachzulesen und das Firmen-Produktportfolio darauf hin zu prüfen.

Das JRC-Projekt

Die EU-Kommission hat im Rahmen der KVO 1223-2009 Artikel 15.4 unter anderen auch 51 kosmetische Rohstoffe zur Bewertung im JRC-Methodologie-Verfahren prüfen lassen.

Das Ergebnis des JRC-Projektes wurde uns in diesen Tagen von der EU-Kommission zugänglich gemacht und steht wegen der Wichtigkeit allen Interessierten hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass der Download von 503 Seiten eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Ihre Produkte sollten nicht mehr auf Basis von diskussionswürdig konzipierten toxikologischen Datenerhebungen und ohne Risikobewertungen als „Hormone in der Kosmetik“ abwertbar sein. ICADA betreibt einen diesbezüglichen Disput derzeit mit einer Warentest-Zeitschrift.

 

Verbrauchertäuschung „Hormone in der Kosmetik“

Schlagzeilen wie „Hormone in der Kosmetik“ tauchen immer wieder in den Medien auf und schüren bei den Konsumenten die Angst vor vermeintlich krank machenden Inhaltsstoffen in kosmetischen Produkten. Besonders der Begriff „Hormone“ steht derzeit im Fokus.

Laut einer Studie des B.U.N.D. soll rund ein Drittel der industriell hergestellten Kosmetika „Hormone“ oder hormonähnliche Stoffe enthalten, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorzurufen. Bei den Verbrauchern schrillen ob solcher Schlagzeilen natürlich die Alarmglocken. Sind Kosmetika tatsächlich „hormonverseucht“ oder handelt es sich vielleicht um Meinungsmache von Print-Medien, TV-Magazinen bzw. Organisationen, um Auflagen, Zuschauerzahlen und Sponsorengelder zu steigern?

Kosmetische Produkte unterliegen der strengen Kosmetik-Verordnung. Hormone, also Stoffe mit androgener, gestagener oder östrogener Wirksamkeit sind in der Anlage II der Kosmetik-Verordnung ausdrücklich verboten und werden also auch nicht eingesetzt. Da der Begriff Hormon eine gewisse Signalwirkung besitzt, wird er gerne in den Medien pauschal verwendet. Ein Hormon ist aber ein physiologischer Botenstoff, der von speziellen Geweben im Körper produziert und in den Stoffwechsel abgegeben wird. Dieser Signalstoff setzt dann an bestimmten Zellen zugeordneter Organe spezifische Wirkungen oder Regulationsfunktionen in Gang. Tatsächlich berichtet man dann aber über endokrinen Disruptoren (eD): So werden Stoffe aus der Umwelt oder Nahrung des Menschen bezeichnet, die durch Einfluss auf das endokrine System (nicht nur  das Hormonsystem) die Gesundheit schädigen können, wenn sie in einer wirksamen Dosis in den Körper gelangen..Sie können synthetisch hergestellt werden, kommen aber auch zahlreich in der Natur vor. Zu ihnen gehören z. B. Isoflavone in Soja, Kichererbsen, Yamswurzel oder das Resveratrol in Weintrauben. Diese Pflanzen und andere Naturstoffe sind Bestandteil der täglichen Umwelteinflüsse des Menschen und haben nachgewiesenermaßen auch positive Auswirkungen, die aber von den Medien außer Acht gelassen werden. Ebenso wird die Tatsache verschwiegen, dass potentielle negative Auswirkungen der betreffenden Stoffe auch durch deren Verzehr etc. verursacht werden könnten.

In den kritischen Berichten wurden keine in der Kosmetik vorgeschriebenen Risikobewertungen vorgelegt, sondern nur die Gefahrstoff-Beurteilungen erwähnt. Zum Verständnis: Das wäre z. B. gerade so, als würde Wasser als tödlich eingestuft, weil bekannt ist, dass immer wieder Menschen im Wasser ertrinken. Ein eklatanter Fehlschluss. Außerdem wurde immer wieder eine veraltete Verdachtsstoffliste vom Jahr 2000 zitiert , wobei Fachleuten eigentlich eine aktuellere Listung der EU-Kommission von 2014 bekannt sein sollte.

Schon Paracelsus wusste, dass die Dosis das Gift macht. Diese wichtige Zusatz-Überlegung wurde  ignoriert, es wurde einfach unterstellt, dass jede noch so kleineste Menge sofort den gleichen Effekt hat wie die als Risikogrenze bewertete Menge. Es wurden alte Absichtslisten als Forschungsergebnisse deklariert und Laboruntersuchungen ohne praktischen Bezug als Beurteilungsbasis herangezogen. Es werden also Fakten vorgetäuscht, für die es keine anerkannten Grundlagen gibt. Dagegen existiert eine Vielzahl anerkannter wissenschaftlicher Studien, auch von amtlichen Stellen, die die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der betreffenden Rohstoffe bestätigen.

Noch sind die Forschungen zur Auswirkung endokriner Disruptoren nicht abgeschlossen. Deshalb ist es unseriös, auf der Basis einer unvollständigen Datenlage die Konsumenten „im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes“ (Alibi-Argument) zu ängstigen und zu verunsichern. Medienberichten, die auf die schockierende Wirkung von „Hormonen in der Kosmetik“ setzen, sei also mit kritischer Distanz zu begegnen.

Quelle ICADA 2017-08-24