Absicherung kosmetischer Geräte-Anwendungen

Zur Erhaltung der Verkehrs- und Anwendungs-Befugnis von apparativen Kosmetik-Methoden, die immer häufiger von deutschen Ämtern verboten werden sollen, haben wir Ihnen

1) ein Gutachten mit Verteidigungsargumenten wie

  • Irrelevanz der Erlaubnispflicht zur Ausübung der Heilkunde (§1 HeilPrG)
  • die WHO-Sichtweise
  • Unrechtmäßigkeit von Berufsausübung-Verboten
  • gesetzliche Regulierung und Normierung apparativer Kosmetik
  • Bewertung der Berufsgenossenschaft
  • Argumente für spezifische Geräte
  • und weitere Argumentationen

2) eine Aufstellung wissenschaftlicher Unbedenklichkeits-Dokumentationen für Kryolipolyse (Fachliteratur)

in den Mitgliederbereich hier hochgeladen. Bei ausreichendem Interesse steht ICADA mit Beiträgen zur Durchsetzung positiver Grundsatz-Gerichtsurteile bereit.