NEM Start-Up Programm von ICADA

Zum Vermarkten eine Nahrungsergänzungsmittels in der EU muss man sich über verschiedene Kriterien Gedanken machen.

Bei ICADA geben wir Anleitung zum rechtsicheren Vermarkten eines neuen Produktes. Leider ist der europäische Markt in diesem Bereich nicht richtig harmonisiert, so dass sich die Vermarktung eine Nahrungsergänzungsmittels in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterscheiden kann und zwar in Hinsicht darauf, welche Dosierung/Stoffe in welchem Land als pharmakologisch wirksam und damit als Arzneimittel angesehen wird.
Hier hat Deutschland eine sehr enge Auslegung.
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Hier sind die wichtigsten Themenkreise, die wir mit Ihnen und für Sie klären:
Novel Food?
Rückstände/Verunreinigungen?
erlaubte Dosierung?
Grundprinzipen eines Nahrungsergänzungsmittels erfüllt?
Kennzeichnungsvorschriften (verpflichtende Kennzeichnung)
Claims (freiwillige Kennzeichnung)
Anzeigen
Gewerbeanmeldung

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Das ICADA-Team (u.a. Lebensmittelchemiker + Juristen)  ist für Sie zügig, zuverlässig und kompetent verfügbar.