Mikrobiom/Mikrobiota-Kosmetik

Einführung und regulatorische Absicherung „Mikrobiom/Mikrobiota“-Kosmetik

betroffen sind
probiotische und präbiotische Wirkkonzepte mit Wirkung auf die Hautflora

ICADA hat nun das Mandat erhalten, ein  neues Markt-Segment regulatorisch abzusichern. Um der Branche den reibungslosen Einstieg in die Ära der „Mikrobiome/Mikrobiota-Kosmetik“ zu ermöglichen, veranstaltet ICADA das Experten-Seminar am 13. September. Hier erfahren Sie Details und können sich nach registrierung gemäß DSGVO für einen der beschränkten Teilnehmer-Plätze anmelden. (Link zum Anmeldeformular)

ICADA hatte vorher eine absichernde Anfrage an verschiedene Behörden und die EU-Kommission gestellt.

Mit dem ICADA-Argument, dass

  • Balance der Hautflora
  • probiotische Wirkung
  • präbiotische Wirkung

seit Jahrzehnten übliche kosmetische Wirkansprüche sind, hatten wir in der EU-Kommissions-Borderline-Gruppen-Sitzung, in der ICADA als Vertreter europäischer Kosmetik-Firmen mitarbeitet, einen erheblichen Trubel generiert. Vielen der Gruppen-Mitglieder war der Begriff noch unbekannt und man wünscht Erklärungen. Irland meldete direkt Protest gegen Werbung mit „Mikrobiom/Mikrobiota“ an, weil das Mikrobiom nicht zur Haut gehört.

Die Kommission hat daher ICADA-Mitarbeiter oder einen von ICADA nominierten Experten zu einer Präsentation der fachlichen Zusammenhänge und Argumentation für die Benutzung des Begriffs „Mikrobiom/Mikrobiota“ in Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln gebeten.

Sollten Sie Interesse an der Absicherung werblicher Nutzbarkeit des Begriffs „Mikrobiom/Mikrobiota“ in Zusammenhang mit kosmetischen Produkten haben, und uns als kompetenter Experte bei der EU-Kommission in diesem Thema ergänzen wollen, laden wir Sie als nominierter Experte zur nächsten Borderline-Sitzung ein. (formlose Meldung über das Kontaktformular oder mail(at)icada.eu )