EuGH-Urteil zur Markenhoheit im Online-Verkauf

Der EuGH hat Anfang Dezember 2017 festgestellt, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren unter definierten Voraussetzungen (siehe ausführliche Darstellung hier) nicht gegen das unionsrechtliche Kartellverbot verstößt. Verkauf auf Internetplattformen kann daher durch Markeninhaber verboten werden.

Begründung: Qualität von Luxuswaren ist nicht allein durch materielle Eigenschaften, sondern besonders auch durch Image, Prestigecharakter und luxuriöse Ausstrahlung bestimmt. Auf Internetplattformen von Drittanbietern ist diese luxuriöse Ausstrahlung nicht immer sichergestellt.

Das nationale Gericht wird nun die aktuelle Coty-Klage unter diesem Gesichtspunkt prüfen. ICADA hält Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.