Kosmetik-GMP

Die KVO schreibt im Artikel 8 gute Herstellungspraxis vor.

Die Herstellung kosmetischer Mittel erfolgt im Einklang mit der guten Herstellungspraxis, um die Erreichung der Zielsetzungen von Artikel 1 zu gewÀhrleisten.

Die Einhaltung der guten Herstellungspraxis wird vermutet, wenn die Herstellung gemĂ€ĂŸ den einschlĂ€gigen harmonisierten Normen (ISO 22 716) erfolgt, deren Fundstellen im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union veröffentlicht worden sind.

Das heißt fĂŒr die Praxis, dass zwar analog der ISO-Norm 22 716 gearbeitet werden soll, aber keine Zertifizierungen stattfinden. ICADA hat speziell fĂŒr mittel- und kleinstĂ€ndige Firmen (KMU) einen Leitfaden geschrieben (siehe Mitgliederbereich hier), dessen AnsprĂŒche von den Behörden bisher bei PrĂŒfungen akzeptiert wurden.

Nun haben die deutschen Kontrollbehörden eine amtliche PrĂŒfverfahren-Liste fĂŒr Firmen-Kontrollen entwickelt, der die rechtlichen Anforderungen an amtliche Kontrollen der K-GMP nach einem Punkte-System zur Firmenbewertung und eine darauf basierende Risikobeurteilung ermöglicht.

Wir stellten in der Fachtagung vom November 2017 als Orientierungshilfe ein BundeslĂ€nder-ĂŒbergreifend abgestimmtes, offizielles System fĂŒr amtliche Kontrollbesuche in Unternehmen vor, nach dem Kosmetik-Firmen sachlich, angemessen und nachvollziehbar beurteilt werden. Der Vortrag bereitete auf Ihre FirmenprĂŒfung vor und hilft Ihnen, Überraschungen und unangemessene Forderungen zu vermeiden.