Mikroplastik-Einschränkungen der EU-Kommission unangemessen

2017 übergab die EU Kommission der ECHA (europäische Chemikalien Agentur) das Mandat, Empfehlungen für die Regulierung von Mikroplastik zu erarbeiten. Der ECHA-Entwurf (hier nachlesbar) wurde bereits vor langer Zeit von ICADA bekannt gemacht . Nun sind in der letzten Woche 2 wichtige Hürden

  1. Zustimmung der RAC (Risk Assessment Committee)
  2. Zustimmung der SEAC (Socio-economic Analysis Committee)

genommen worden und wir erwarten in den nächsten Tagen (nach Publikation des SEAC-Assessments) den Beginn einer weiteren öffentlichen Anhörung mit Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Industrie.

ICADA kritisiert:
1. falsche Annahmen der ECHA über den Mikroplastik-Beitrag der Kosmetik-Industrie in Höhe von 2% (mutmaßlich nur maximal1%)
2. Kennzeichnungspflicht für spezielle Filmbildner, Gelbildner
3. Forderung von Nachweisen der biologischen Abbaubarkeit (RAC)
4. Wegfall des unteren Limits der erfassten Teilchengröße (RAC)

Positiv zu bewerten ist allerdings die Tatsache, dass selbsternannte Bundes-Verbraucherschützer und Inhalts-Check-Webportale nicht mehr mit dem Begriff
—-flüssige Mikroplastik Produkte abwerten können,
ohne den Anspruch fachlicher Kompetenz zu riskieren.

Obwohl nicht juristisch korrekt in REACH verankert (der Beschränkungsgegenstand ist nicht auf konkreten Stoff bezogen), soll die Regelung in der ersten Hälfte des kommenden Jahres 2021 in Kraft treten Sollte Sie Einsprüche gegen den ECHA-Entwurf (hier) oder die RAC-Stellungnahme (hier) haben, bitten wir um formlose Anweisungen zur Vertretung Ihrer Interessen bei der EU-Kommission durch ICADA  über das Kontaktformular hier.