etherische Öle: Packungs-Kennzeichnung-Pflicht verschärft

ICADA hatte Ihnen mehrfach über den Missstand berichtet, dass zwar die meisten Firmen ihre Packungen reiner etherischer Öle nach CLP kennzeichnen, aber doch noch einige Firmen Wettbewerbs-Vorteile haben, weil diese Kennzeichnungen mit Gefahr Piktogrammen fehlen. Vorteil: seriöse Firmen sind leichter erkennbar.

Eine entsprechende Klage ist von ICADA vorbereitet, aber auch die EU Kommission hat nochmals weitere Schritte in Richtung Wettbewerbs-Gerechtigkeit unternommen und wird in einem offiziellen Dokument klarstellen: 

  •  der Packungsaufdruck „kosmetisches Mittel“ macht kein etherische Öl zum kosmetischen Mittel (EUGH Colena AG, EU:C:2015:540)
  • die Mischempfehhlung mit anderen kosmetischen Mitteln macht kein etherisches Öl zu einem kosmetischen Mittel
  • wenn nicht…….

Gern sprechen wir mit Ihnen auf dem Vivaness-Informationsstand 3C-261 über Details.
Den Textentwurf der EU Kommission finden Sie hier. In der EU-Kommissionssitzung am 17.02.20 soll dieser Text beschlossen und eventuell sogar noch verschärft werden.

Vorgeschichte
Die Behörden in Österreich haben die Unterbindung falscher Kennzeichnungen ätherischer Öle initiiert, damit Raumduft, Aromatherapie-Öle, Inhalierung, Verzehr, Möbelpolitur und andere Produkte in Abgrenzung zu kosmetischen Mitteln nicht mehr ohne Gefahren-Piktogramme vertrieben werden.

In verschiedenen Institutionen der EU Kommission wurde das Thema bearbeitet und im Boderline Manual 2-2 (siehe Mitgliederbereich hier) mit 2 verschiedenen Paragraphen eindeutig geregelt ( Details hier). Auf der Vivaness waren dennoch Produkte ohne Gefahren-Piktogramme zu sehen, die nur die Mischung mit fertigen Kosmetik-Produkten empfahlen (ungeregelte Grauzone) beziehungsweise direkt in einen Diffuser gesteckt wurden (eindeutig nicht erlaubt).

ICADA hat wegen der Vielfalt der möglichen Fälle (ätherische Öle als Einzelprodukt ohne weitere Begleitung, Multikomponent-Baukästen mit kosmetischen Produkten, Baukästen mit Rohstoffen, Alleinverkauf mit Anwendungsanleitung……) ein Diagramm zur eindeutigen Entscheidung bezüglich der Kennzeichnung mit Gefahren-Piktogrammen entwickelt und zusammen mit den beiden Paragraphen des Borderline-Manuals auf unserer Website ( hier klicken) hinterlegt. ICADA bietet Interessens-Vertretung in Brüssel zur Absicherung der Grauzonen (beige im Diagramm), Klärung unerwähnter Konstellationen und derzeit eindeutiger Kennzeichnungspflichten (rot im Diagramm). Anfragen per mail@icada.eu

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