Wimpernseren: Regulierung bei der EU-Kommission

Verkehrsfähigkeit der Wimpernwuchs-Seren
ernsthaft gefährdet

neue, aber fehlerhafte amtliche Gutachten
Start in die Verbots-Welle mit Vortrag auf einer Fachtagung
Stellungnahme zur fachlichen Relevanz der Gutachten (hier)

Die EU Kommission lädt zur Einreichung von Unterlagen ein. Mit diesen Unterlagen soll dass SCCS eine Risikobewertung zur Argumentation weiterer Verkehrsfähigkeit oder dem Verkaufsverbot anfertigen. Die Unterlagen können über ICADA direkt an die zuständigen EU-Beamten geleitet werden.

weitere Informationen und Arbeitsgruppen-Registrierung hier

in Deutschland wird erneut zum Angriff auf Wimpernseren mobilisiert.ICADA-Kritik: derzeit werden von Seiten der Behörden in unkorrekter Weise

  1. die Verpflichtung zur Zweifelsfall-Regelung durch Auslassung wichtiger Gutachten-Bestandteile
  2. die Nachweis-Verpflichtung einer medizinischen Wirkung im Einstufungsfall als Funktionsarzneimittel
  3. die rein kosmetische Wirkung von Wimpernwuchs-Seren (Art 2 CPR 1223-2009: „… Haut und Anhangsgebilde in gutem Zustand halten“)
  4. männliche Alopezie als individuelle Konstitution (so wie Fetthaut bzw.  sebostatische Haut)
  5. fehlende Begründung für eine Einstufung als Krankheit (Haarwuchsregulantien gibt es nicht auf Rezept)
  6. die Anforderung an „signifikante (!) pharmakologie Wirkung“ zur Einstufung als Funktionsarzneimittel („signifikante“ fehlt)
  7. fehlende Kenntnis des physiologischen Wirkmechanismus, um eine pharmakologische Wirksamkeit zu begründen,
  8. das gänzliche Fehlen von Zitaten wissenschaftlicher Untersuchungen über die Haarwuchsregulierung durch streitgegenständliche Wirkstoffe
  9. das Fehlen einer toxikologischen Bewertung zur Verbotsbegründung wegen fehlender Sicherheit (keine Begutachtung von Gefahrstoff-Daten und resultierende Risiko-Bewertung)
  10. fehlender Nachweis praktischer Bedenklichkeits-Relevanz (es werden keine SUE-Fälle oder Rapex-Meldungen dokumentiert, woraus man tatsächliches Risiko begründen könnte)

einfach ignoriert. Wir haben zur Verteidigung der Produkt-Marktfähigkeit ein Gutachten mit Entkräftigung aller Argumente und Nachweise der Fehlerhaftigkeit und Unwissenschaftlichkeit angefertigt (Abruf hier)

ICADA verteidigt seit Jahren die Wimpernseren erfolgreich und wird Kritikern auch für die zukünftig beabsichtigten Verbote die Argumente nehmen.

Wir werden daher nun die Unbedenklichkeit von Wimpernwuchs-Seren dokumentieren und laden auch Ihr Unternehmen ein, nicht nur von unserem Gutachten und Unterlagen (siehe Kasten unten), sondern auch von den Ergebnissen der ICADA-Dokumentation bei der Verteidigung von Wimpernwuchs-Produkten zu profitieren. Dazu stellen wir die zur Unbedenklichkeits-Dokumentation üblichen beiden Zahlen

  1. seit Einführung verkaufte Packungseinheiten Wimpernwuchsserum
  2. dokumentierte „ernste unerwünschte Wirkungen“ seit Markteinführung**

in Relation. Wir bitten um Ihre formlose Mitteilung der beiden Zahlen zu (1) und (2)** per mail@icada.eu

Im nachfolgenden Kasten  finden Sie das Inventar der Dokumente zu Wimperwuchs-Seren, die wir für Sie hier abrufbereit haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden

Auf einer derartigen Datenlage lässt sich kein Verbot von Wimpernseren begründen.

Die stärksten K.O.-Kriterien gegen Verbotsargumentation sind hier zu lesen (Bereich Institutskosmetik/Wimpernseren/19-04-15)

Ihr ICADA-Team

Inventar der wichtigsten Stellungnahmen zur Wimpernwuchs-Seren
(hier klicken zum Download)

das positive EMA Gutachten aus 2004
den positiven EU-Borderline-Manual-Eintrag
2 Sitzungsprotokolle der Kosmetik-Kommission
die Stellungnahmen von 2 deutschen Untersuchungsämtern
das Gutachten eines Kosmetik-Sachverständigen im öffentlichen Dienst
das AGES-Gutachten
ICADA-Begutachtung der Verbots-Argumente und Richtigstellungen

**Ihre Angaben fallen selbstverständlich unter absolute Verschwiegenheit, werden diskret behandelt und nach Addition aller gemeldeten Markt-Zahlen anonymisiert. Je mehr Firmen zum Zahlenpool beitragen, umso bedeutender wird diese ICADA-Kennzahl für die Verteidigung der Verkehrsfähigkeit von WimpernwuchsserenWIMPERNSERUM VERBOT

Umwelt Bundes Amt-Mitarbeiter meldet sich 1 Tag vor Tagung vom Vortrag ab

Bedauerlicherweise mussten wir mitteilen, dass Herr Arning vom UBA, Fachtagungsreferent zum Thema endokrine Disruptoren, sich am Vortag zur ICADA-Fachtagung abgemeldet hat, weil er am Wochenende erkrankt sei.

Wir haben Herrn Arning sofort um Übersendung der Vortragsfolien gebeten, die er sicher nicht erst am Wochenende vor der Tagung anfertigen wollte. Mit dem Argument (Zitat)

  • Das Fachvorträge, zumal zu solch komplexen Themen wie der ED Regulatorik, aus dem UBA stellvertretend von uns unbekannten externen Referenten übernommen werden ist in unserem Fachgebiet nicht üblich

wurde die Zuverfügungstellung von Vortragfolien verweigert, was den Eindruck verstärkte, der Vortrag war am Wochenende vor der Veranstaltung noch nicht bearbeitet und die Krankmeldung vorgeschoben worden.

Dr.Brunke von ICADA hat sich dann vor der Mitgliederversammlung am Vortag zur Tagung hingesetzt und einen 45 minütigen Vortrag zu endokrinen Disruptoren zusammengestellt (Definition, Strukturen, Funktion, Risikobewertung, JRC-Projekt, Kommissions-Programme, Stoffsammlung für eine Suspicion-List, Publikation und Inhalt der Suspicion-List, weiteres Kommissions-Vorgehen) gehalten.

Das UBA wird um offizielle Stellungnahme zum Umgang mitdieser  kurzfristigen Absage gebeten. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Eskalation auf der EU Kommissions-Sitzung

Auf der EU-Kommissions-Sitzung am 08.11.2019 wurden erneut Fehlurteile mit unwissenschaftlichen Argumenten vorgetragen und über die Kosmetik hergezogen. Behörden-Vertreter und Verbraucherschutz-Organisationen trugen wiederholt Bedenken zur Sicherheit von kosmetischen Mitteln basierend auf Vermutungen und irrtümlichen Gerüchten mit isolierten Gefahrstoff-Argumentation vor.

Dass die für Kosmetik zuständige EU-Kommissions-Abteilung schon lange und professionell die Hausaufgaben zur wissenschaftlichen Dokumentation endokriner Disruptoren in Kosmetik gemacht hat, schien diesen Kritikern überhaupt nicht bekannt.

Diese unprofessionelle Gerüchteküche war dann der stellvertretenden SCCS-Vorsitzenden, Prof Rogiers, doch zu bunt. Sie erstickte jede weitere Fehlbeurteilung und Irreführung unwidersprochen im Keim mit dem sachlichen Hinweis (Erinnerungsprotokoll):

I am missing science……. You talk about hazard and risk, if they are the same. …It is the question of exposure.   If you do a risk assessment you are on the safe side. People talk, if it is just the property of a substance causing harm. Harm is determed by risk-assessment not by hazard....

  • Original-Text von 15:40 – 15:43 Uhr (Anzeige links unten)
  • im Video-Stream hier

Damit geht die ICADA-Strategie zur Verteidigung der natürlichen endokrinen Disruptoren in Naturkosmetik voll auf. ICADA hatte der EU-Kommission im Frührjahr 2019 ein Dossier eingereicht (Kopie auf Anfrage) und verteidigt genau mit dieser Strategie endokrine Disruptoren in der Naturkosmetik.

Wir empfehlen dringend, dieses fachliche Argument gegen die vielen behördlichen Verbots-Bescheide einzusetzen, die sich mit Zitaten einzelner Gefahrstoff-Eigenschaften begnügen und damit ein ganzes Produkt-Verbot begründen wollen. Beste aktuelle Beispiele sind Wimpern-Seren Verbots-Versuche. Das ist unwissenschaftlich und gegen die gesetzliche Vorschrift des Artikels 10 der KVO, der Sicherheitsbewertungen (Risk-Assessments) vorschreibt

Video-Dokumentation hier

(Afternoon Session)

B.U.N.D.-Giftstoff-Briefe: mögliche Täuschung

Auskunftsforderung von B.U.N.D.für Ihre Aufnahme in die Abwertungs-Datenbank ToxFox

Wir raten, in keinem Fall auf die B.U.N.D.-Anfragen zu SVHC zu reagieren., denn kosmetische Produkte fallen nicht unter die zitierten REACH-Regulationen sondern unter die KVO 1223-2009

Zum Weiterlesen hier klicken

Wir erhalten nun wieder häufiger Nachrichten von unseren Mitgliedern, dass wieder eine Aktion zur Steigerung der Bekanntheit und Aufbau einer Abwertungs-Datenbank zu starten scheint. In dieser Aktion werden zunächst mit nicht zutreffenden regulatorischen Argumenten für ganz konkrete kosmetische Produkte Auskunfts-Forderungen gestellt.

Man übt Druck auf die Adressaten aus durch Zitat einer REACH-Auskunftspflicht. Diese Auskunftspflicht gibt es aber in der Kosmetik nicht, denn

neue eD-Verdachtsliste der EU Kommission

Endokrine Disruptor (eD)-Verdachtsliste der EU-Kommission erweitert

nun 28 kosmetische Stoffe unter eD-Verdacht
darunter vielfältig eingesetzte Natur-Wirkstoffe
alle Kosmetikbranchenbereiche betroffen z.B.
Salicylsäure (Naturkosmetik) TPO (Naildesign) Methylparaben (konventionelle Kosmetik) und weitere (Liste hier)

ICADA weist schon seit einigen Jahren auf das wesentlich höhere eD-Potential von Natur-Wirkstoffen im Vergleich zu den Öffentlichkeits-wirksam diffamierten Parabenen hin. Das hielt bekannte Naturkosmetik-Anbieter bisher nicht davon ab, selbst in Fernseh-Dokumentationen Parabene zu verunglimpfen und  fälschlich zu behaupten, man habe keine eDs in den Naturkosmetikprodukten.

Nun stehen natürliche Wirkstoffe auf der EU-Kommissions-Verdachtsliste (hier abrufbar für Mitglieder). Die Liste ist in Teil 1 (dringlich) und Teil 2 (nicht so dringliche) geteilt. Die kritischen Naturstoffe stehen im Teil 1.

Die Naturkosmetik-Labelgebühren-Vereine haben sich bisher nicht für uns erkennbar um die Verteidigung dieser Natur-Kosmetikwirkstoffe gekümmert und verfügen eventuell auch nicht über die notwendige Naturstoffchemie-Kompetenz und Manpower.

ICADA arbeitet, vertreten durch einen promovierten Naturstoff-Chemiker, schon seit einiger Zeit mit der EU-Kommission auch in diesem Thema zusammen und verfügt aus den Verhandlungen bereits über die Argumente und Strategie zur Verteidigung der Naturwirkstoffe gegen Regulierungen und Einschränkungen.

Falls Sie bezüglich eD-Regulierungen

  • Instruktionen für ICADA-Lobbyarbeit haben
  • auf dem Laufenden gehalten werden wollen
  • aktiv an der Verteidigung der betroffenen Naturwirkstoffe (Liste hier) mitarbeiten wollen
  • Beiträge zum Thema haben,

melden Sie sich bitte formlos über mail@icada.eu.

Dem DG Growth-Report vom November 2018 (siehe hier) folgend aktualisiert die EU Kommission nun die  eD-Verdachtsliste der endokrinen Disruptoren (bisherige Liste hier einsehbar). Bis zum Ablauf der Meldefrist am 6.März wurden nun weitere Stoffe gemeldet.

Durch die aktuellen Meldungen ist eine lange Reihe von natürlichen und synthetischen Stoffen (teilweise erneut) in die Diskussion gebracht worden. Sie finden die Verbraucherschützer Meldeliste hier. Es macht Sinn, diemöglicherweise bald in öffentliche Diskussion gelangenden Verdachts-Stoffe zeitnah nachzulesen und das Firmen-Produktportfolio darauf hin zu prüfen.

Das JRC-Projekt

Die EU-Kommission hat im Rahmen der KVO 1223-2009 Artikel 15.4 unter anderen auch 51 kosmetische Rohstoffe zur Bewertung im JRC-Methodologie-Verfahren prüfen lassen.

Das Ergebnis des JRC-Projektes wurde uns in diesen Tagen von der EU-Kommission zugänglich gemacht und steht wegen der Wichtigkeit allen Interessierten hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass der Download von 503 Seiten eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Ihre Produkte sollten nicht mehr auf Basis von diskussionswürdig konzipierten toxikologischen Datenerhebungen und ohne Risikobewertungen als „Hormone in der Kosmetik“ abwertbar sein. ICADA betreibt einen diesbezüglichen Disput derzeit mit einer Warentest-Zeitschrift.