Tierschutz-Ziele in Gefahr

1.EU zwingt Firmen zu Tierversuchen (63 kosmetische Stoffe seit 2013) 2.Tierversuchs-Zeichen garantieren keinen absolute Tierversuchs-Verzicht 3.Neue Strategie der EU Kommission fĂĽr chemical sustainibility 1 substance 1 assessment bringt Tierversuche durch die HintertĂĽr

ICADA bietet Konzept zur Verteidigung des Tierwohls hier

ICADA EXPO Treffpunkt der Kosmetik Branche

Video schauen statt Lesen

ICADA hat ein attraktives Veranstaltungs-Programm (hier klicken) für die ICADA EXPO veröffentlicht. Damit werden nun viele Besucher auf die Messe und die Messestände der Aussteller angezogen.

Wir laden Sie zum kostenlosen Besuch der ICADA EXPO unter südlicher Sonne ein. Hier klicken + kostenloses Ticket erhalten. Bitte Sonnenbrille nicht vergessen. Wir haben noch einige Stände in der dritten Stand-Serie zu vergeben.

Das Programm Fachprogramm von Kongress, Seminar und Workshop finden Sie beim Klicken hier

Einsatz für schnelle Wiedereröffnungen von Kosmetik-Instituten + Produktverkauf

ICADA-Lobby-Arbeit zur zügigen Wiedereröffung der Institute und Studios
damit der Produktverkauf und Behandlungen wieder zügig weitergehen. Wir haben im Frühjahr nachweisbar erfolgreich die schnelle Wiedereröffnung der Kosmetikinstitute durchgesetzt (siehe unten) aber wenig Kenntnisnahme oder Anerkennung dafür erreicht. Daher klären wir dieses Mal vorher die tatsächlichen, konkreten Wünsche zum Vorgehen von ICADA.
Wir würden erneut zur schnellen Wiedereröffnung der Institute intervenieren, denn

  1. Kosmetik-Institute sind geringere Infektionsquellen als Friseurgeschäfte
  2. Der Produktverkauf wird durch geschlossene Institute beeinträchtigt
  3. wir haben seit Frühjahr die Kontakte zu den Entscheidungsträgern

wenn Sie uns zum Einschreiten bei den Behörden und Ministerien auf dem Formular am Ende mandatieren.

Machen Sie uns bitte stark, uns stark fĂĽr Ihre Interessen zu machen. Wir brauchen Ihre Mitgliedschaft hier.

Formular fĂĽr Ihre WĂĽnsche zum Einschreiten von ICADA am Seitenende

  • Norm „kosmetische Dienstleistungen in der Covid-19 Phase“
  • wirtschaftliche Hilfe
  • praktische Hinweise
  • zusätzliche Marktoptionen fĂĽr Kosmetik-Hersteller
  • zusätzliche Umsatz-Optionen fĂĽr Kosmetikerinnen

Text der ICADA-Öffnungs-Anträge
mit Risiko-Ranking + Hygiene-Norm
29.04.2020

Sehr geehrte/r „Entscheidungs-beteiligte/r“,

wir alle sind Ihnen zu großem Dank verpflichtet für Ihre Beiträge zur Bewältigung der Krise. Wir wissen, dass Sie auch an den Wochenenden arbeiten, um für die Bevölkerung die Auswirkungen so gering wie möglich gestalten.

ICADA e.V. und die DEGEUK e.V. sind die Stimme der Kosmetikhersteller und -dienstleister. Wir erreichen mit unseren Mitgliedern nahezu alle, von der SchlieĂźungsverfĂĽgung betroffenen Kreise. Wir kennen die bereits vorhanden und eingeĂĽbten Hygienestandard, die jedoch nicht ausreichen, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2 einzudämmen. 

Es gibt nun die fertige Norm zur Risiko-Vermeidung bei kosmetischen Dienstleistungen basierend auf einer fachlich wesentlich kompetenteren Risikobewertung als bisherige Bewertungen. Unsere Dienstleistungs-Norm-Erfahrung resultierend aus der Mitarbeit der Autoren-Verbände DEGEUK und ICADA bei den europäischen CEN-Normierungsprojekten soll Ihre Ziele unterstützen und liegt in der Anlage bei. Wir bitten Sie, sich auf Basis dieser Norm für die Öffnung der Kosmetik-Institute auszusprechen.

Mehr als 190.000 strenger als Friseure arbeitende Kosmetikerinnen brauchen nämlich bei sachlich angemessener, zügiger Entscheidung keine finanziellen Hilfen und fallen nicht sozialen Systemen oder Krisen-Budgets zur Last, denn sie können sich selbst helfen. Eine zeitnahe Instituts-Öffnung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Ergebnisse der Friseur-Läden-Öffnungen sind kein Vergleichs-Maßstab für die Arbeit der Kosmetikerinnen und Abwarten bringt keinen fachlichen Erkenntnis-Gewinn. Wir mussten feststellen, dass die Friseure unter wesentlich geringeren Ansprüchen ab Montag wieder öffnen dürfen und Kosmetikerinnen nicht. Das hat bei den betroffenen Kreisen den Eindruck vermittelt, dass eine große Unkenntnis über die Arbeitsweise in Kosmetikinstituten besteht. Die Kosmetik besteht nämlich nicht ausschließlich aus Gesichtsbehandlungen, sondern überwiegend aus Behandlungen, die den Mindestabstand einhalten können.

Um Sie maximal bei Ihrer Risikobewertung zu unterstützen haben wir zunächst die Argumente zusammengestellt, die Sie in ein mögliches Entscheidungs-Ranking einfließen lassen können. Im Anschluss und in den Anlagen legen wir den erweiterten Hygieneplanvor, der auf einer Risikobetrachtung beruht. In die Risikobetrachtung sind alle bisher wissenschaftlich bestätigten Ansteckungswege berücksichtigt.

sachliche Fakten fĂĽr das Zulassungs-Ranking zwischen Friseuren und Kosmetikerinnen

Die Ă–ffnung von Kosmetik-Instituten ist sachlich begutachtet

  1. unbedenklicher
  2. System relevanter 

als die Ă–ffnung von
Parfümerien (bereits seit 20.04. geöffnet)
Friseur-Geschäften (geplante Öffnung 4. Mai)

Kontakt-Vermeidung ist wesentlich leichter
weniger Personen im Geschäftsraum
kein Durchgangsverkehr
Kontakt hauptsächlich nach Termin-Vereinbarungen
keine Menschenschlangen vor Kosmetik-Instituten wie bei Geschäften Ausschluss zufälliger Personenansammlungen durch Terminvereinbarung geringeren Besucher-Durchsatz als Frisör-Geschäfte und Parfümerien

keine Innenstadt-Belastung durch Menschenmassen-Anziehung
Innenstadt-Mieten vertreiben Kosmetik-Institute aus den Innenstädten
Kosmetik-Institute entvölkern Innenstädte wegen der Verteilung über die Stadt
bereits geöffnete Parfümerien bevölkern die Innenstädte und ziehen Menschen an
Institute ziehen Terminbesucher sofort aus dem öffentlichen Verkehr

hoher Hygiene-Standards in Kosmetik-InstitutenKosmetik-Ausbildung umfasst das Fach Hygiene
kosmetischer Dienstleistungs-Norm EN 17 226 umfasst Hygiene-Vorschriften beim Instituts-Betrieb
immer schon höhere Hygiene-Standards als Friseure und Parfümerien in Kosmetik-Instituten
Kosmetik-Institute werden von den Gesundheitsämtern überwacht
zusätzliche Hygiene-Vorrichtungen, unter denen Friseure und bereits geöffnete Parfümerien nicht arbeiten könnten
Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards
dokumentiere Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung und lĂĽckenloses Tracking auch bei Kunden ohne App
geöffnete Institute in der Schweiz, in Dänemark, in Teilen Italiens dokumentieren bereits die Unbedenklichkei
keine Schwächung der Hautbarriere wie beim Haarwaschen
kein Versprühen von Viren-transportierenden Aerosolen (Föhnen, Haarspray)
Arbeit unter Risiko-vermeidungs-Norm fĂĽr Kosmetik-Institut basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung
kein Kontakt von Haut zu Haut
mobile Schutz-Visiere mit gleichen physikalischen Eigenschaften wie Acryl-Wände

Arbeitsschutz-Anforderungenenge Verhaltensregeln durch die neue europäische CEN-Dienstleistungs-Norm (fehlt bei Frisören und bei bereits geöffneten Parfümerien)
+Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards
+Ă–ffnungs-Norm fĂĽr Kosmetik-Institut basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung  (strenger/umfassender als Arbeitsschutzstandard fĂĽr das Friseurhandwerk)

System-Relevanz von Kosmetik-Instituten im Vergleich zu Friseuren
System-relevant: Kosmetik ist Gesunderhaltung des 2qm groĂźen Organs Haut und der Anhangsgebilde,
Krankheiten durch längere Haare sind unbekannt 
Krankhafte Hautzustände und psychische Verletzungen entstehen durch unterlassene kosmetische Akne-Reinigung
nicht professionell gepflegte Naildesign-Nägel führen zu Entzündungen, Abrissen, Verletzungen
dagegen resultieren etwas längere Haare nicht in krankhaften Zuständen
Haare waschen, schneiden, fönen und färben kann der Mensch im Notfall selber
Krisen-Bedeutung für die Stärkung des Bevölkerungs-Gesundheits-Zustands und der Abwehrkräfte durch bewährte emotionale Zuwendung der Kosmetikerin zu den Kund(inn)en

vollständige Erfüllung der Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus
durch unter anderem
Geschäftslokale unter 800 qm
dokumentierte Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung
lĂĽckenloses Tracking auch bei Kundinnen ohne App

hoher zusätzlicher Beitrag zur Krisenbewältigungeinzigartige Option zur Kunden-Hygieneschulung bei Kosmetikbehandlung
Verteiler-Zentren von gern getragenen, weil optisch attraktiven Nasen- und Mund-Alltagsmasken kostengĂĽnstig bereitgestellt von Kosmetik-Firmen
Verkauf von notwendigen, aber auch kosmetisch ansprechenden Hygiene-Produkten, die dann deshalb auch gern benutzt werden (Desinfektions-Präparate, Handpflege nach häufigem Händewaschen, Pflege der durch Masken strapazierten Haut, besonders milde Seifen für häufiges Händewaschen…)
Beitrag zur Stärkung des Bevölkerungs-Gesundheit und der Abwehrkräfte durch bewährte Fähigkeiten der emotionalen Zuwendung zu den Kund(inn)en.

Bitte geben Sie der Kosmetikerin die Chance

  • Beiträge zur Gesunderhaltung und Kräftigung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung leisten zu dĂĽrfen
  • sich wirtschaftlich selber helfen zu dĂĽrfen und nicht den sozialen Systemen oder Krisen-Budgets zur Last zu fallen.  

Wir möchten Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen und teilen mit diesem Schreiben unsere Ausarbeitung des Corona-Leitfadens für Kosmetikinstitute.

Das Dokument besteht aus 4 Teilen und kann für die unterschiedlichsten Dienstleister mit Körpernähe verwendet werden.
Teil 1 beschreibt Ansteckungswege, Risiken und teilt Behandlungen in 4 Risikogruppen ein.
Teil 2 beschreibt wie Risiken vermieden, bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit durch Sicherheitsmaßnahmen verringert werden können.
Teil 3 zählt konkrete Handlungsanweisungen auf, um die Schutzziele erfüllen zu können.
Teil 4 ist der Leitfaden, hier im Beispiel für Kosmetikbetriebe. Dieser Teil wird den Betrieben zur Verfügung gestellt, um ein individuell auf die angebotenen Behandlungsmethoden abgestimmten Hygieneplan erarbeiten zu können.

Wir sind überzeugt, dass die Beachtung unseres Corona Leitfadens für Dienstleistungsbetriebe mit Körperkontakt den schwierigen Spagat zwischen dem Gesundheitsschutz einerseits und der Wirtschaft andererseits zu gewährleistet.

Wir bitten um ausgewogene Entscheidungsfindung, wenn weniger qualitativ Verhaltens-genormte Friseur-Geschäfte zu Dienstleistungen öffnen und Parfümerien bereits wieder arbeiten, aber Risiko-ärmere Kosmetikerinnen übergangen werden.

Ăśber Ihre positive RĂĽckmeldung wĂĽrden wir uns besonders freuen und verbleiben mit Mit freundlichen GrĂĽĂźen

Heinz Freier
Geschäftsführung DEGEUK eV
Dr.Reinhold A.Brunke
Geschäftsführung ICADA eV

regulatorische Basis der Instituts Ă–ffnungen zum Produkt-Verkauf (17.04.20)

Schon nach der Verordnung „zum Schutz vor Covid-19“ (hier Covid-VO nachzulesen) vom 16.04.2020 bestand kein Verordnungs-Hindernis * zum Verkauf kosmetischer Produkte in Instituten fĂĽr

  1. FuĂźpflege
  2. Kosmetik
  3. Dermatologie
  4. Naildesign (125% Nagellack-Umsatz in der Krise !) 

Durch Interessensvertretung und Kontakten zu mehr als 50 an Entscheidungen beteiligten Ministerien, Länderbehörden, Ă„mtern und Organisation (Schreiben unten folgend) hat ICADA nun mehrfach die Bestätigung erhalten, dass Instituts-Ă–ffnungen zum Verkauf möglich sind,  wenn dieser Geschäftszweck wie ĂĽblich im Handelsregister eingetragen ist.

*geprüft und bestätigt in NRW, bitte prüfen Sie die Corona-VO in Ihrem Bundesland zur Sicherheit

Darum sollten Ihre Kundinnen zeitnah die Institute öffnen:

  • Existenzsicherung durch Produktverkauf
  • Kundenbindungs-Pflege
  • Verhinderung von Kundenverlust an andere Vertriebskanäle
  • neues Dienstleistungsfeld „Hygiene-Center“ mit derzeit stark gefragten Produkten**
  • Hygiene-Produkte**: Fensterwerbung und TĂĽröffner fĂĽr sonst unbesuchte Institute
  • zusätzliche Umsatzpotenziale**
  • Anwendungen emotionaler Streicheleinheiten wie Empathie und einfach nette Gespräche (essentieller Bestandteil kosmetischer Behandlungen) sind weiterhin praktizierbar und werden von Kundinnen gesucht (Werbeeffekt durch Einladung)
  • Beratungsgespräche fĂĽr ĂĽbergangsweise Homecare mit entsprechendem Produkt-Verkauf
    ICADA hat damit zunächst Ihre Produkt-Umsätze abgesichert.

Unbedenklichkeits-Ranking
zu Kosmetik Instituts Ă–ffnungen
Text des ICADA-Interventions-Schreiben (23.04.)

bei verschiedenen Referaten des Wirtschaftsministeriums und beim Wirtschaftsminister Altmaier, den Landesregierungen, Vertretung von Handwerk und Industrie und Politik-Berater-Gremien.

Sehr geehrt „angeschriebener Entscheidungsträger„
zunächst nochmals vielen Dank für die umfangreiche und hervorragende Arbeit, die Sie alle bisher in der Krise leisten. Im Gegenzug dazu wollten wir einen Beitrag zur weiteren sachlich angemessenen Entscheidungsfindung leisten.

Mehr als 190.000 Kosmetikerinnen brauchen bei sachlich angemessener Entscheidung keine Hilfe, denn sie können sich selber helfen.

Über die Rechtslage hinaus gibt es nämlich noch eine Bewertungsgrundlage, auf deren Basis Frisöre am 4. Mai wieder öffnen dürfen und Parfümerien bereits geöffnet haben. Bei Heranziehung dieser Bewertungsgrundlage könnte eventuell der Öffnung von Kosmetik-Instituten ein Vorrang vor Frisören und Parfumerien zugestanden werden: die Öffnung von Kosmetik-Instituten ist sachlich begutachtet

  • unbedenklicher
  • System relevanter

als die Öffnung von Parfümerien (bereits seit 20.04. geöffnet) und Frisör-Geschäften (geplante Öffnung 4. Mai)

Kontakt-Vermeidung ist wesentlich leichter
weniger Personen im Geschäftsraum
kein Durchgangsverkehr
Kontakt hauptsächlich nach Termin-Vereinbarungen
keine Menschenschlangen vor Kosmetik-Instituten wie bei Geschäften
Ausschluss zufälliger Personen-Ansammlungen durch Terminvereinbarung
eringeren Besucher-Durchsatz als Frisör-Geschäfte und Parfümerien

keine Innenstadt-Belastung durch Menschenmassen-Anziehung
Innenstadt-Mieten vertreiben Kosmetik-Institute aus den Innenstädten
Kosmetik-Institute entvölkern Innenstädte wegen der Verteilung über die gesammte Stadt
bereits geöffnete Parfümerien bevölkern die Innenstädte wieder und ziehen Menschen an
Institute ziehen Terminbesucher sofort aus dem öffentlichen Verkehr ab

hohe Hygiene-Standards in Kosmetik-Instituten
Kosmetik-Ausbildung umfasst auch das Fach Hygiene
kosmetische Dienstleistungs-Norm EN 17 226 umfasst Hygiene-Vorschriften beim Instituts-Betrieb
höhere Hygiene-Standards als Frisöre und Parfümerien
Kosmetik-Institute werden von den Gesundheitsämtern überwacht
zusätzliche Hygiene-Vorrichtungen, unter denen Frisöre und bereits geöffnete Parfümerien nicht arbeiten könnten
Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards
dokumentiere Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung und lĂĽckenloses Tracking auch bei Kunden ohne Tracking-App
geöffnete Institute in der Schweiz, in Dänemark, in Teilen Italiens auf Basis  von Unbedenklichkeits- Dokumentationen
keine Schwächung der Hautbarriere wie beim Haarwaschen
kein Versprühen von Viren-transportierenden Aerosolen (Föhnen, Haarspray)
Arbeit unter „Öffnungs-Norm für Kosmetik-Institute„ basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung

Arbeitsschutz-Anforderungen
ErfĂĽllung der Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus vom 16.04.20
enge Verhaltensregeln durch die neue europäische CEN-Dienstleistungs-Norm (fehlt bei Frisören und bei bereits geöffneten Parfümerien)
Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards
+“Öffnungs-Norm fĂĽr Kosmetik-Institute„ basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung  (strenger/umfassender als BGW-Arbeitsschutzstandard fĂĽr das Friseurhandwerk)

System-Relevanz von Kosmetik-Instituten
Kosmetik ist Gesunderhaltung des 2qm groĂźen Organs Haut und der Anhangsgebilde
Kosmetik-Anwendungen sind Pflege der Seele besonders im Krisen-Druck nötig
Haare waschen, schneiden, föhnen und färben kann der Mensch selber zu Hause
Kosmetische Behandlungen haben Bedeutung für die Stärkung des Bevölkerungs-Gesundheits-Zustands und der Abwehrkräfte durch bewährte emotionale Zuwendung der Kosmetikerin zu den Kund(inn)en

vollständige Erfüllung der Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus vom 16.04.20 durch unter anderem
Geschäftslokale unter 800 qm
dokumentierte Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung
lĂĽckenloses Tracking auch bei Kundinnen ohne Tracking-App
Beachtung aller Punkte der „Corona-Verordnung“
+“Öffnungs-Norm für Kosmetik-Institute„ basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung
+Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards
Beispiel: Instituts-Öffnungen in der Schweiz, in Dänemark und in Teilen Italiens auf Basis Unbedenklichkeits-Dokumentionen.

hoher zusätzlicher Beitrag zur Krisenbewältigungeinzigartige Option zur Kunden-Hygieneschulung bei Kosmetikbehandlung
Verteiler-Zentren von gern getragenen, weil optisch attraktiven Nasen- und Mund-Alltagsmasken kostengĂĽnstig bereitgestellt von Kosmetik-Firmen
Verkauf von notwendigen, aber auch kosmetisch ansprechenden Hygiene-Produkten, die dann deshalb auch gern benutzt werden (Desinfektions-Präparate, Handpflege nach häufigem Händewaschen, Pflege der durch Masken strapazierten Haut, besonders milde Seifen für häufiges Händewaschen…)
Beitrag zur Stärkung des Bevölkerungs-Gesundheit und der Abwehrkräfte durch die bewährten Fähigkeiten der emotionalen Zuwendung zu den Kund(inn)en. Kosmetik ist Pflege von Haut und Seele.

Bitte geben Sie der Kosmetikerin die Chance

  • Beiträge zur Gesunderhaltung und Kräftigung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung leisten zu dĂĽrfen
  • sich wirtschaftlich selber helfen zu dĂĽrfen und nicht den sozialen Systemen oder Krisen-Budgets zur Last zu fallen.

Wir bitten um ausgewogene Entscheidungsfindung im Sinne der Wiedereröffnungen auch von Kosmetik-Instituten, wenn Friseur-Geschäfte öffnen und Parfümerien bereits wieder arbeiten.

Bitte bleiben Sie bitte gesund, denn wir brauchen Sie Ihr

Dr.Reinhold A.Brunke
Geschäftsführung ICADA e.V.Kosmetik-Verband für Service, Information und Interessensvertretung
akkreditiert im Bundestag-Register
EU-commission transparencylist ID 68184848165-11
Amtsgericht DĂĽsseldorf Registerblatt VR 10135
Sitz der Geschäftsstelle: Rosenstr. 34 D-40479 Düsseldorf

zusätzliche Umsatz-Optionen
fĂĽr Kosmetik-Firmen und Kosmetik-Institute

  • anti Maskne-Pflege, Pickel-Killer (siehe Publikation)
  • Mundpflege mit antviraler Wirkung (siehe Publikation)
  • Vitamin D-Pflege zur UnterstĂĽtzung der Imunabwehr (siehe Wirksamkeits-Publikationen)
  • Pflege der Hautmissbefindlichkeiten von Covid-19 Betroffenen
  • besondere Handpflege fĂĽr häufig gewaschene Hände (siehe Publikationen)
  • milde EcoWash Seifen fĂĽr häufiges Händewaschen
  • angepasste Gesichtspflege fĂĽr den Maskenbereich
  • kosmetisch ansprechend Desinfektionsmitteln aus Kosmetikfirmen-Herstellung
  • Aromaöle fĂĽr Stimmung und Beitrag zur Gesunderhaltung
  • Nahrungsergänzungsmittel zur Gesunderhaltung (siehe ICADA-Mail zu Vitamin D)
  • emotionale Hygiene durch Zuwendung und Gespräche
  • Mund- und Nasen-Masken mit Werbeaufdruck Ihrer Marke (gesponsert)
  • Acryl-Visier mit Werbeaufdruck Ihrer Marke (Lieferadressen bei ICADA verfĂĽgbar)
  • Hygiene-Schutzeinrichtungen
  • Fitness-Uhren zum Tracken (gibt es unter 5 EUR Einkaufspreis zuzĂĽgl Bedruckung)


Desinfektionsmittel-Herstellung durch Kosmetikfirmen

Quellen-Nachweis fĂĽr Kosmetikerinnen-Schutzmasken www.deavita.com. Weitere Bezugsquellen hier anfragen

Herstellung nun noch leichter fĂĽr Kosmetikfirmen
neuer Erlass vom 20.03.30
kürzt Erlass vom 13.03.20 Tätigkeitsnachweis vor 04.03.20 gestrichen
vollständiger Erlass hier einsehbar
Antworten des BAuA zu weiteren Fragen finden Sie hier


wirtschaftliche UnterstĂĽtzung
der Kosmetik-Firmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Sicherung der deutschen Industrie-Firmen auf den Weg gebracht. Dazu gehören
nicht rĂĽckzahlbare Sonderzahlungen
Steuerstundung,
Reduzierung der Sozialleistungen,
Arbeitszeit-Flexibilisierung,
Liquiditäts-Hilfen,
KfW-Kredite,
Ausweitung der Start-Up-Hilfen,
Förderprogramme
Nationale Kontaktstellen fĂĽr KMU*
Datenblatt Schutzschild für Unternehmen* (Förderprogramme)
Hotline im Ministerium
und vieles mehr.

Soforthilfen ab 30.03.2020 verfĂĽgbar

25.000 EUR fĂĽr Firmen bis 50 Mitarbeiter*
15.000 EUR fĂĽr Firmen bis 10 Mitarbeiter
9.000 EUR fĂĽr Firmen bis 5 Mitarbeiter
*nur in NRW
Kontakt mit weiterfĂĽhrenden Informationen:

Antragsstellen fĂĽr Soforthilfen bei Landesinvestitionsbanken (Namen anklicken)

1.  Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)  
2.  Bremer Aufbau-Bank GmbH  
3.  Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)  
4.  NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen  
5.  NRW.BANK  
6.  Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)GmbH   
7.  SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG  
8.  L-Bank Landeskreditbank Baden-WĂĽrttemberg -Förderbank  
9.  LfA Förderbank BayernBayernLaBo – Bayerische Landesbodenkreditanstalt 
10.  Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale 
11.  Investitionsbank Berlin 
12.  InvestitionsBank des Landes Brandenburg 
13.  Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale 
14.  ThĂĽringer Aufbaubank 
15.  SAB Sächsische AufbauBank – Förderbank
 16.  Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen -rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-ThĂĽringen Girozentrale 
Quelle Investitionsbank Schleswig-Holstein

Bundesweit tätig:        
KfW BankengruppeLandwirtschaftliche Rentenbank

BĂĽrgschaftsbanken fĂĽr gĂĽnstige Kredite (Quelle BMWi)

BezeichnungStraĂźeOrtE-MailTelefon
BĂĽrgschaftsbank Baden-WĂĽrttemberg GmbHWerastraĂźe 13-1770182 Stuttgartinfo@buergschaftsbank.de0711-16 45-6
BĂĽrgschaftsbank Bayern GmbHMax-Joseph-StraĂźe 480333 MĂĽncheninfo@bb-bayern.de089-54 58 57-0
BBB BĂĽrgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbHSchillstraĂźe 910785 Berlininfo@buergschaftsbank-berlin.de030-31 10 04-0
BĂĽrgschaftsbank Brandenburg GmbHSchwarzschildstraĂźe 9414480 Potsdaminfo@BBimWeb.de0331-649 63-0
BĂĽrgschaftsbank Bremen GmbHAm Wall 187-18928195 Bremeninfo@buergschaftsbank-bremen.de0421-33 52-33
BĂĽrgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbHBesenbinderhof 3920097 Hamburgbg-hamburg@bg-hamburg.de040-61 17 00-0
BĂĽrgschaftsbank Hessen GmbHGustav-Stresemann-Ring 965189 Wiesbadeninfo@bb-h.de0611-15 07-0
BĂĽrgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbHGraf-Schack-Allee 1219053 Schwerininfo@bbm-v.de0385-395 55-0
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbHHildesheimer Straße 630169 Hannoverinfo@nbb-hannover.de0511-337 05-0
BĂĽrgschaftsbank NRW GmbHHellersbergstraĂźe 1841460 Neussinfo@bb-nrw.de02131-51 07-0
BĂĽrgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbHRheinstraĂźe 4 H55116 Mainzinfo@bb-rlp.de06131-629 15-5
Bürgschaftsbank Saarland GmbHFranz-Josef-Röder-Straße 1766119 Saarbrückeninfo@bbs-saar.de0681-30 33-0
BĂĽrgschaftsbank Sachsen GmbHAnton-Graff-StraĂźe 2001309 Dresdeninfo@bbs-sachsen.de0351-44 09-0
BĂĽrgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbHGroĂźe Diesdorfer StraĂźe 22839108 Magdeburginfo@bb-mbg.de0391-737 52-0
BĂĽrgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbHLorentzendamm 2224103 Kielinfo@bb-sh.de0431-59 38-0
BĂĽrgschaftsbank ThĂĽringen GmbHBonifaciusstraĂźe 1999084 Erfurtinfo@bb-thueringen.de0361-21 35-0


Kontaktstellen fĂĽr Ihre Anfragen beim Ministerium
foerderberatung@bmwi.bund.de
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

ICADA-Lobby-Arbeit

Obwohl in Behandlungs-Instituten (Kosmetik, FuĂźpflege, Naildesign…) ein hoher Anspruch an Hygiene gestellt wird, macht das Verbot von persönlichen Kontakten zur Unterbrechung der Infektions-Kette Sinn.

Andererseits ist die Kosmetik in Deutschland unter dem LFGB (Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch Abschnitt 4) geregelt und da Geschäfte zum Verkauf von Lebensmitteln weiterhin geöffnet bleiben dürfen, sollte der Verkauf kosmetischer Mittel auch weiterhin ermöglicht werden. So würden die Umsätze der professionellen Kosmetikanweder (Kosmetikerinnen, Fußpfleger/innen, Naildesigner/innen ) nicht vollständig wegbrechen. Bei Meldung ausreichender Interessenten würde ICADA natürlich auch diese Lobby-Aufgabe übernehmen. (Formular unten ausfüllen)

Einschätzung

Auch in dieser Situation greift unsere kontinuierliche Empfehlung, bevorzugt hochwertige, wirksame Kosmetik-Produkte im Markt anzubieten wieder einmal. Label verkaufen keine Produkte, aber gute Verbraucher-Erfahrung mit Qualität und Wirksamkeit. Hier haben wieder einmal KMU gute Chancen dank Kundenbindung durch Qualität durch die Krise weniger beschädigt durchzukommen. Auch zählt der persönliche Kontakt zwischen Hersteller und Einkäufer/Verkäufer. Darüber hinaus haben flexible Kosmetik-Firmen zusätzliche Umsatz-Optionen durch besonders gefragte Produkte. Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Prognosen auf dem Formular unten mit.

Wir haben Ihnen eine Übersicht über die Maßnahmen verschiedener Mitgliedsstaaten zur Stützung der Wirtschaft und die daraus konsolidierten Lobby-Ziele im Mitgliederbereich hier hinterlegt. Da ICADA als einziger Verband mit der Geschäftsstelle in Deutschland direkten Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen der EU Kommission hat, werden wir Sie über das Ergebnis unserer politischen Arbeit in Brüssel für die Zeit der Krise und den Branchen-Relaunch danach auf dem Laufenden halten. Bitte prüfen Sie kritisch die vorgestellten Maßnahmen, definieren Sie weitere Lobby-Ziele und informieren Sie uns über das Website-Formular am Ende Textes.

Entschädigungs-Anträge
Wir haben für den Fall von amtlichen Schließungs-Vorschriften hier den Entschädigungsantrag für Selbstständige hinterlegt.

Wir machen uns stark auch fĂĽr Ihr Unternehmen, bitte machen Sie uns stark fĂĽr diese Aufgabe durch Ihre Mitgliedschaft (Mitgliederregistrierungen hier)
Wir sind fĂĽr Sie da in guten und besonder in Problem-Zeiten
Ihr ICADA-Team

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie

  • ICADA zum Einsatz fĂĽr schnelle Institutsöffnungen mandatieren
  • uns Ihre konkreten WĂĽnsche zum politischen Einsatz fĂĽr Ihre Interessen formulieren

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Bitte Anmeldedatum eingeben. Format TT.MM.JJJJ


Sicherheitsfrage

Mikroplastik-Einschränkungen der EU-Kommission unangemessen

2017 übergab die EU Kommission der ECHA (europäische Chemikalien Agentur) das Mandat, Empfehlungen für die Regulierung von Mikroplastik zu erarbeiten. Der ECHA-Entwurf (hier nachlesbar) wurde bereits vor langer Zeit von ICADA bekannt gemacht . Nun sind in der letzten Woche 2 wichtige Hürden

  1. Zustimmung der RAC (Risk Assessment Committee)
  2. Zustimmung der SEAC (Socio-economic Analysis Committee)

genommen worden und wir erwarten in den nächsten Tagen (nach Publikation des SEAC-Assessments) den Beginn einer weiteren öffentlichen Anhörung mit Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Industrie.

ICADA kritisiert:
1. falsche Annahmen der ECHA über den Mikroplastik-Beitrag der Kosmetik-Industrie in Höhe von 2% (mutmaßlich nur maximal1%)
2. Kennzeichnungspflicht fĂĽr spezielle Filmbildner, Gelbildner
3. Forderung von Nachweisen der biologischen Abbaubarkeit (RAC)
4. Wegfall des unteren Limits der erfassten Teilchengröße (RAC)

Positiv zu bewerten ist allerdings die Tatsache, dass selbsternannte Bundes-VerbraucherschĂĽtzer und Inhalts-Check-Webportale nicht mehr mit dem Begriff
—-flĂĽssige Mikroplastik Produkte abwerten können,
ohne den Anspruch fachlicher Kompetenz zu riskieren.

Obwohl nicht juristisch korrekt in REACH verankert (der Beschränkungsgegenstand ist nicht auf konkreten Stoff bezogen), soll die Regelung in der ersten Hälfte des kommenden Jahres 2021 in Kraft treten Sollte Sie EinsprĂĽche gegen den ECHA-Entwurf (hier) oder die RAC-Stellungnahme (hier) haben, bitten wir um formlose Anweisungen zur Vertretung Ihrer Interessen bei der EU-Kommission durch ICADA  ĂĽber das Kontaktformular hier.

Norm für „Dienstleistungen in Kosmetiksalons beschämend gescheitert

fehlende Instituts-Zertifizierungen seit Norm-VerfĂĽgbarkeitZertifizierungen nicht finanzierbar durch Zielgruppe
fehler- und lĂĽckenhafte Arbeit
von Mediziner-Lobby zu Sicherheits-Norm umfunktioniert + beschnitten
ĂĽberholt durch deutsche Gesetzgebung

Die Norm für „Dienstleistungen in Kosmetiksalons“ EN 17226/16708 wurde damals als „echte Chance für unsere gesamte Branche“ und als ein „Durchbruch in Richtung auf europaweit einheitliche Standards für Dienstleistungskosmetik“ (Zitate) gefeiert.

Die Chance scheint vergeben. Anfang 2019 wurde die Norm als „nun einsatzbereit“ verkĂĽndet, aber zertifizierte Kosmetik-Institute sind schwer zu finden. 

Die Norm-Unterstützer hatten u.a. nicht berücksichtigt, dass sich die Zielgruppe „Kosmetikerinnen“ derartige Instituts-Zertifizierungen finanziell gar nicht leisten kann. Die Norm ist in weiten Teilen überflüssig, denn viele Norm-Bestandteile sind bereits (NiSV) oder werden (MDR) durch gesetzliche Regelungen redundant. Eine nutzlose Norm wird als Branchen-Chance empfohlen. Es gibt in Europa zudem viele regulatorische Norm-Abweichungen. Die vielen fachlichen Kritikpunkte von ICADA können Sie hier weiterlesen

ICADA hatte daher seit Anbeginn der Entwicklungsarbeiten auf die vielen an unseren Qualitäts-Ansprüchen gemessenen Schwachpunkte des Norm-Konzepts hingewiesen und immer wieder von Weiterverfolgung abgeraten (Details), um weiteren Schaden für Kosmetik-Institute und deren Lieferanten zu vermeiden. Es ist wirtschaftlicher, den Aufwand in hochwertige Produkte und Geräte zu investieren.

ICADA arbeitet trotzdem noch in der CEN/BTTF-Gruppe/BrĂĽssel mit, um weiteren Schaden fĂĽr die Branche (siehe Details hier) zu verhindern. Am Montag findet nun die letzte Sitzung der CEN/BTTF-Gruppe statt ungeachtet

  • der Norm-Unvollständigkeit wegen jetzigem Abbruch weiterer Arbeit 
  • der Umwandlung von der Dienstleistungs-Norm in eine „Sicherheits-Norm“
  • des falschen Eindrucks, bewährte präparative und apparative Methoden dĂĽrfen nicht von der Kosmetikerin durchgefĂĽhrt werden, weil sie in der Norm fehlen
  • Ignorierung der Beiträge und Einwendungen der Kosmetikerinnen-Verbände durch den CEN-Vorsitzenden
  • EinfĂĽhrung einer Red-Flag-List von diskussionswĂĽrdigen Warnhinweisen
  • dessen, dass Mediziner-Verbände nicht in eine kosmetische Arbeitsgruppe gehören und dann dort aus WettbewerbsgrĂĽnden dominierend ĂĽber den Norm-Inhalt bestimmen,
  • verkĂĽrzten Umfangs der ĂĽblichen Behandlungsmethoden, Anwendungen blockierende Sicherheitsauflagen, weitere Beispiele siehe hier

wird einfach nun der zweite Teil (EN 17227 „special Treatments“) mit den vielen Auslassungen, Schwach-und Kritik-Punkten abgeschlossen.

ICADA empfiehlt weiterhin im Widerspruch zu den damaligen Chancen-AnkĂĽndigungen den Kosmetikfirmen, Kundinnen wegen der vielen Schwachstellen von Instituts-Zertifizierung nach EN 17226/7 abzuraten.

Da auch die Unterstützung der Hauptbetroffenen, den Kosmetikerinnen-Verbänden fehlt, lädt ICADA zusammen mit DEGEUK die interessierten Firmen, die aber generell das Konzept eines Qualitäts-Zeichens grundlegend gut finden, ein, in Ergänzung zu bereits bestehenden, bewährten Qualitäts-Auszeichnungen für Kosmetikerinnen gemeinsam einen

  • von den Instituten finanzierbaren
  • fĂĽr Instituts-Kundinnen werblich gut erkennbaren
  • sinnvollen Instituts-Zertifizierungs-Standard

zu entwickeln, publizieren und die Anwendung erfolgreich im Markt durchzusetzen. ICADA hat Qualifizierung fĂĽr Normierungs-Kompetenz bereits mit anderen Labeln bewiesen.

verpasste Norm-Ziele

viele Normen normieren mit Zahlen und Fakten,

die EN 16708 hat vorwiegend generelle Beschreibungen und Absichtserklärungen ohne zumindest einen Faktenrahmen

Die Norm bietet keine stringente Verhaltens-Richtlinie fĂĽr Kosmetikerinnen

Wenn man die Ausbildung verbessern will, muss man die Ausbildung mit Gesetz, Verordnungen, Leitlinien oder Norm verbessern (nicht mit einer Norm EN 16708 fĂĽr Einrichtungen, Protokolle, Leistungsumfang)

Wenn man die Qualität verbessern will, muss man die Qualität mit Kriterien festlegen in einer Qualitäts-Norm

Allein Sicherheitsberichte verbessern nicht die Sicherheit
Wenn man die Sicherheit verbessern will, muss man die Sicherheit in einer Sicherheits-Norm mit Kriterien festlegen

Wenn man Berufsausübung auf Fachpersonal beschränken will, muss man gesetzliche Regelungen für den Ausschluss Fach-fremden Personals treffen

Norm-Ziel war bessere Behandlungsqualität,

  • das Ziel scheint nicht erreicht, aber das Ergebnis ist
  • mehr Zeitaufwand fĂĽr Berichte, weniger fĂĽr Behandlungen/Verkauf
  • hoher Kostenaufwand fĂĽr Zertifizierungen und Wiederholungen
  • Kostenaufwand fĂĽr die Erreichung der Konformität in Einrichtung, Geräten, Protokoll-Unterlagen

Generelles

Die Kosmetikerin hat keine Ausbildung in den geforderten Leistungen wie Sicherheitsbewertung, Allergie-Test, Reaktionsteste, Gefahrstoffverordnung, Protokoll-FĂĽhrung

Der Begriff „Medical beauty“ ist nicht in Einklang mit der Norm

Der Inhalt scheint nicht (ausreichend) bekannt, aber es werden in der Branche trotzdem bereits Entscheidungen dazu gefällt

keine Transparenz für Endverbraucher/Studio-Kundinnen: die Normschrift ist Privateigentum und nur gegen Gebühr erhältlich

AusfĂĽhrliche Stellungnahme

A)    Wirtschaftliche Konsequenzen der EN 16708 fĂĽr

  1. Kosmetikerinnen
  2. Anbieter präparative Kosmetik
  3. Anbieter apparative Kosmetik

B)   Sachliche Konsequenzen

  1. Ausbildung
  2. Sicherheit
  3. Qualität
  4. FreizĂĽgigkeit der BerufsausĂĽbung

C)   apparative Kosmetikanwendungen in Grauzonen
werden durch aktuelle Diskussionen in die Aufmerksamkeit der Behörden gezerrt

A)Wirtschaftliche Konsequenzen

a.Kosmetikerinnen
die Dienstleistungs-Norm belastet Kosmetikerinnen mit

1)Zusatz-Kosten (stehen für Präparate-Einkauf nicht mehr zu Verfügung)
Ausbildung nach EQF
neuen Einrichtungskosten
Umbaukosten
Gerätekosten
Zertifizierungs-Kosten einmalig
Zertifizierungskosten jährlich wiederkehrend
Wie kommuniziert die Kosmetikerin Zertifizierung: Lizenzkosten fĂĽr Logo
zusätzlichen Weiterbildungskosten
Personalkosten fĂĽr eine vP
Wartungsvertrag mit Geräte-Techniker
Probebehandlungen gemäß Norm

2)Zeitverlust durch (mindert ZeitverfĂĽgbarkeit fĂĽr Behandlungen)
Zeitaufwand fĂĽr Risikobeurteilungen
VorprĂĽfungen der Kundin
kostenlose Probebehandlungen (Sample-Treatment)
Mediziner-Empfehlung, Kommunikation mit empfohlenen Ă„rzten
HygienemaĂźnahmen-Dokumentation
Aufzeichnung der Kundenberatung
Aufzeichnung der Kunden-Resonanz

3)weitere diskussionwĂĽrdige Fakten
Kosmetikerinnen mĂĽssen sich auf Lieferanten festlegen, die die Zertifizierung mitfinanziert haben
Wettbewerbsnachteil zertifizierter Kosmetik-Institute: Erreichung der Konformität und jährliche Zertifizierungskosten müssen durch höhere Preise refinanziert werden.
Gleiche Behandlungs-Qualität kann durch nicht zertifizierte Institute in der Nachbarschaft und im Grenzgebiet (Polen, Tschechien, Italien…) preisgünstiger angeboten werden.
Keine freie Entscheidung fĂĽr Zertifizierungen: die Norm wird nach Experten-Meinung  â€žBenchmark“ (=MaĂźstab) und damit auch Beurteilungsbasis fĂĽr nicht-zertifizierte Kosmetik-Institute

  • bei der Gewerbeaufsicht
  • bei Gericht (Nichtbefolgung kann zum nachteiligen Urteil fĂĽhren)
  • Versicherungen (Haftpflichtverweigerung bei fehlender Konformität)
  • fĂĽr Kunden bei Institutswahl

die Durchsetzung-Dynamik der Norm liegt nicht allein in den Händen der Norm-Mentoren und Unterstützer sondern es wird Druck erzeugt durch

  • die Laien-Presse mit Bedarf an neuem Lesestoff
  • den Wettbewerb von Institutsketten, die sich Zertifizierung leisten können.

Zertifizierungs-Sponsoring polarisiert: Kosmetikerinnen verlieren bisherige Auswahl-Freiheit beim Produkt- und Geräte-Einkauf
die Zertifizierungs-Industrie wird sich auf die Kosmetikerinnen stĂĽrzen und neue Möbel, Geräte, Einrichtungen, Umbauten  und Good practice-Beratungen verkaufen
Einschränkung der bisher üblichen Tätigkeitsfelder nicht zertifizierter Kosmetikerinnen wegen fehlender Qualifizierungsvoraussetzung durch fehlende Norm-Zertifizierung
begrenzte Einkaufs-Freiheit: ohne Zertifizierung/EQF-Nachweis kein Erwerb entsprechender Präparate und Geräte mehr

b.Anbieter präparativer Kosmetik
Konformitäts- und Zertifizierungs-Kosten schmälern Einkaufsbudget für Kosmetik-Produkte
Kleinere Kundinnen geben auf  wegen fehlender Zertifizierbarkeit
Kosten-verschlingende Zertifizierungs-Industrie mit Beratern, Zertifizierern, Lizenzvergaben startet Wettbewerb um Verkaufsgesprächs-Zeit für Außendienst
Wettbewerbsverzerrung: Zertifizierungs-Sponsoring polarisiert, Kundenfixierung auf Zertifizierungs-Sponsoren, Verkaufs-Zugang zu entsprechenden Kosmetikerinnen fĂĽr andere Lieferanten blockiert
Institutskonzentrationen
begrenzte Verkaufs-Freiheit: ohne Zertifizierung/EQF-Nachweis kein Erwerb entsprechender Präparate und Geräte

Anbieter apparative Kosmetik

zusätzlich:
Geräte-Normen und Zertifizierungs-Notwendigkeit mit EQF-Nachweis mindern Marktzugangs-Optionen

B)Sachliche Konsequenzen
DieEN 16708 bietet keine Verbesserung wie behauptet fĂĽr

a.    Ausbildung,
b.    Sicherheit
c.     Behandlungs-Qualität
d.    Missbrauch der Berufswahl-Freiheit ( Laien, schlecht ausgebildetes Personal als
Kosmetikfachkräfte)

  1. Die Norm definiert keine besseren Ausbildungs-Qualität.
    • es sind keine Ausbildungs-Definitionen in der Norm, nur Bezug auf „leeres“ EQF-System
    • die ist keine Verbesserung zum bestehenden EQF
    • EQF-System existiert bereits, zusätzliche Norm dafĂĽr ĂĽberflĂĽssig
    • europäische EQF-Definition fĂĽr Kosmetikausbildung fehlt
    • deutscher EQF-Ausbildungsgang existiert nicht, nur 2 Verordnungen
    • Ausbildungs-Inhalt und Weiterbildung nicht in der Norm definiert (nur wenige Beispiele)
    • deutsche Ausbildungs-Behörde zur Anerkennung fehlt
    • damit fehlt die unabdingbare, grundlegende Basis fĂĽr Instituts-Zertifizierbarkeit
  2. Kein höherer Sicherheits-Standard
    • lediglich eine Protokollpflicht verbessert nicht die Sicherheit, nur Sicherheits-Regeln verbessern die Sicherheit
    • keine detailierten Vorschriften fĂĽr Dienstleistungen mit Präparaten
    • Kosmetikerin ist nicht als Sicherheitsbewerterin ausgebildet
    • keine detailierten Vorschriften fĂĽr kosmetische Dienstleistungen mit Geräten

handwerkliche Schwachstellen in der Norm zum Punkt „Sicherheit“

4 Beauty salon services
“risk of potential injury”
Steilvorlage für Verbote: nur Heilberufe dürfen dann derartige Tätigkeiten ausüben

4.2.1 Chemical peels
“Chemicals that are classified for medical use” (das gibt es nicht)
richtig: Rohstoffe aus „annex II cosmetic regulation“

4.2.2. Micro-pigmentation
“use pigments specifically for intradermal use – see Council of European Resolution ResAP (2008) es gibt keine Positivliste
PMU ist keine Kosmetik sondern unterliegt besonderer Gesetzgebung

4.2.3. Micro-needling
The depth of penetration
wo steht das im Gesetz?
wie wird das begrĂĽndet?

4.3 Treatment risk assessments
“A risk assessment”
die Kosmetikerin hat das nicht gelernt und keine Kompetenz dafĂĽr
Zeit-Verlust durch Zusatz-Aufwand

“address all risks relating to the use of products”
der aktueller Ausbildungsstand führt eventuell zu einem Ergebnis wie: „gefährliche Parabene“

5.10.2
“a 24-hour period of time for consideration after having been informed
consultation record shall be signed by the client”
DurchfĂĽhrung ist wirtschaftliche Belastung: 2 Besuche fĂĽr eine Behandlung?
die Kundin soll etwas unterschreiben, das sie vielleicht nicht versteht?

5.10.3 Pre-treatment testing
a)Abschaffung gerade bei der Kommission in Diskussion wegen Sensibilisierung
b)sample treatments: wer bezahlt den Aufwand der Kosmetikerin

5.11. Behandlung
“single use applicators or use of separate containers for each client for oils, ointments, cream”
Ende der Kabinettware?

5.12
“sign the treatment record post treatment”
Kundin soll etwas unterschreiben?!

5.13
“Records of client feedback should be maintained”
Zusatzaufwand: Kundenbefragung, Archivierung

6.2.3
“checked by a suitably qualified technician, technician shall confirm”
Zusatzkosten fĂĽr Wartungstechniker

6.2.4
“purchase orders, invoices and records”
Ende der Natural-Rabatte

“return of surplus stock
disposal of old or out-of-date stock”.
Exakte Normierungs-Daten fehlen, Streit mit Kosmetik-Lieferanten ĂĽber RĂĽcknahme-Verpflichtungen vorprogrammiert

6.3
“listing all hazardous substances used in the salon”
Kosmetikprodukte haben  keine REACH-Bezeichnungen (Hazard-Kennzeichnung)
wenn Listung nicht erfĂĽllt, kein Zertifikat

  1. Die Norm definiert keinen Qualitäts-Standard kosmetischer Behandlungs-Arbeit.

In der EN 16708 stehen keine Qualitäts-Kriterien für gute kosmetische Arbeit
höchste Sicherheit ist kein Qualitäts-Merkmal, sondern obligatorisch

Es gibt in Deutschland (fast) keine unzufriedenen Instituts-Kunden. Es kämen dann auch aus anderen Ländern keine neuen Kundinnen angereist, nur weil eine deutsche Kosmetikerin nach EN 16708 zertifiziert ist.

Zertifizierungen in anderen Ländern bringen der deutschen Kosmetikerinnen ebenfalls keine neuen Kundinnen.

Kundinnen sollten deutschen Kosmetikerin treu bleiben und nicht wegen Zertifizierungen von billigen Wettbewerbern im Ausland/auf Reisen verloren gehen

Wenn die Dienstleistungsqualität in anderen EU-Mitgliedsstaaten verbessert werden soll, muss man dort in Ausbildung investieren, die Zertifizierung deutscher Kosmetikerinnen verbessert nicht den Ausbildungsstand im Ausland.

Die Norm 16 708 verbessert nicht die Ausbildung in apparativer Kosmetik, weil sie keine Ausbildungsvorschläge für apparative Kosmetik enthält. Nur maßgeschneiderte Ausbildungs-Normen für jeden Typ von Kosmetik-Gerät verbessern den Ausbildungs-Stand in apparativer Kosmetik.

Die Norm EN 16 708 legalisiert nicht die kosmetische Anwendungsbefugnis für IPL, Laser, Needling und Dermabrasion. Das können nur Gesetze oder Richtlinien.

Investitionen für neue Räumlichkeiten, Einrichtungen, Dokumentations-Arbeit verbessern die Ausbildungs-Qualität nicht. Ganz im Gegenteil ziehen solche Norm-Verpflichtungen Geld für Ausbildungsmaßnahmen ab.

4. Begrenzung der freien BerufsausĂĽbung

nur Regulierungen können Berufsausübung durch Laien einschränken
Zertifikat ist kein Ersatz fĂĽr gute Ausbildung
Zertifikat sagt nichts über die Ausbildung und kann „gekauft“ werden

apparative Kosmetikanwendungen in der Grauzone werden in die Aufmerksamkeit der Behörden gezerrt

Darüber hinaus hat das Verhalten der Norm-Experten einen Streit über kosmetische Anwendungs-Befähigung für u.a. Needling und Dermabrasion und erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit für die fehlende gesetzliche Regulierung erzeugt. Wie bereits in anderen Fällen erlebt könnte das Bekanntwerden von kosmetischen Geräteanwendungen ohne gesetzliche Regulation dazu führen, dass Behörden von medizinischen Berufsgruppen zu Anwendungsverboten veranlasst werden, um lästige Konkurrenz durch Kosmetikerinnen zu unterbinden.

Ăśbergewicht durch Kosmetik, kritikwĂĽrdiges Verhalten von Forschern im Umgang mit Paraben-Bewertungen

Vorbereitung auf neue Paraben- Kritik-Welle

Die mit SCCS-Gutachten als sicher bewerteten Parabene stellen ein wichtiges und nur unter Nachteilen austauschbares Glied in der immer kleineren werden Gruppe von unbedenklichen, Allergie-armen Konservierungsmitteln dar.
 
Jede unangemessene Kritik droht diese Gruppe von Konservierungsstoffen und damit die Optionen zur Wahrung der Verbrauchergesundheit weiter zu gefährden.
 
Denoch werden Paraben-Themen weiterhin zur Erzeugung von Aufmerksamkeit eher missbraucht. Typisch fĂĽr den eher an Schlagzeilen interessierten Umgang mit Paraben-Forschungsergebnissen ist nun die Publikation eines deutschen Forschungsinstitutes, das sich mit Butylparaben (den Beschreibungen nach ausschlieĂźlich!) beschäftigte, aber die gesamte Gruppe der Parabene (!) undifferenziert an den Pranger stellt. Von den Forschern dokumentiert wurde der Zusammenhang zwischen Butylparaben im Urin von Schwangeren und  Adipositas-Neigung der Nachkommen (Bericht unter „endokrine Disruptoren“ siehe hier). Der Publikationtitel lautet spektakulär „Übergewicht durch Kosmetik“.
 
Hier wird in unverantwortlicher Weise eine der letzten Allegie-armen Konservierungsmittel-Gruppen angegriffen, in dem Forschungsergebnisse über Butylparaben (mutmaßlich ausschließlich) auf die gesamte Gruppe der Parabene verallgemeinert wurden. Die Presse übernimmt bereits die Pauschal-Kritik. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang der Einsatz der App „ToxFox“, die zu wichtigen Erkenntnissen geführt haben soll. Diese Art wissenschaftlicher Betätigung gehört auf den Prüfstand.
 
Wichtig fĂĽr Ihren Kunden-Informationsservice
Die Publikation (hier) beweist nicht die Bedenklichkeit aller Parabene, sondern dreht sich nur um das seltener eingesetzte Butylparaben.
 
Da nun auch noch die Werbung mit der „Paraben-frei“-Aussage die VO 655-2013 verletzt, empfiehlt sich  die alternative Nutzung eines Verzichts-Siegels wie „Clean Beauty“ hier.

etherische Öle: Packungs-Kennzeichnung-Pflicht verschärft

ICADA hatte Ihnen mehrfach über den Missstand berichtet, dass zwar die meisten Firmen ihre Packungen reiner etherischer Öle nach CLP kennzeichnen, aber doch noch einige Firmen Wettbewerbs-Vorteile haben, weil diese Kennzeichnungen mit Gefahr Piktogrammen fehlen. Vorteil: seriöse Firmen sind leichter erkennbar.

Eine entsprechende Klage ist von ICADA vorbereitet, aber auch die EU Kommission hat nochmals weitere Schritte in Richtung Wettbewerbs-Gerechtigkeit unternommen und wird in einem offiziellen Dokument klarstellen: 

  •  der Packungsaufdruck „kosmetisches Mittel“ macht kein etherische Ă–l zum kosmetischen Mittel (EUGH Colena AG, EU:C:2015:540)
  • die Mischempfehhlung mit anderen kosmetischen Mitteln macht kein etherisches Ă–l zu einem kosmetischen Mittel
  • wenn nicht…….

Gern sprechen wir mit Ihnen auf dem Vivaness-Informationsstand 3C-261 ĂĽber Details.
Den Textentwurf der EU Kommission finden Sie hier. In der EU-Kommissionssitzung am 17.02.20 soll dieser Text beschlossen und eventuell sogar noch verschärft werden.

Vorgeschichte
Die Behörden in Österreich haben die Unterbindung falscher Kennzeichnungen ätherischer Öle initiiert, damit Raumduft, Aromatherapie-Öle, Inhalierung, Verzehr, Möbelpolitur und andere Produkte in Abgrenzung zu kosmetischen Mitteln nicht mehr ohne Gefahren-Piktogramme vertrieben werden.

In verschiedenen Institutionen der EU Kommission wurde das Thema bearbeitet und im Boderline Manual 2-2 (siehe Mitgliederbereich hier) mit 2 verschiedenen Paragraphen eindeutig geregelt ( Details hier). Auf der Vivaness waren dennoch Produkte ohne Gefahren-Piktogramme zu sehen, die nur die Mischung mit fertigen Kosmetik-Produkten empfahlen (ungeregelte Grauzone) beziehungsweise direkt in einen Diffuser gesteckt wurden (eindeutig nicht erlaubt).

ICADA hat wegen der Vielfalt der möglichen Fälle (ätherische Öle als Einzelprodukt ohne weitere Begleitung, Multikomponent-Baukästen mit kosmetischen Produkten, Baukästen mit Rohstoffen, Alleinverkauf mit Anwendungsanleitung……) ein Diagramm zur eindeutigen Entscheidung bezüglich der Kennzeichnung mit Gefahren-Piktogrammen entwickelt und zusammen mit den beiden Paragraphen des Borderline-Manuals auf unserer Website ( hier klicken) hinterlegt. ICADA bietet Interessens-Vertretung in Brüssel zur Absicherung der Grauzonen (beige im Diagramm), Klärung unerwähnter Konstellationen und derzeit eindeutiger Kennzeichnungspflichten (rot im Diagramm). Anfragen per mail@icada.eu

neue „Kosmetik-Verordnung“(LFGB) in Deutschland

Das deutsche Ministerium plant eine umfassende Anpassung des LFGB an die europäische Gesetzgebung. Den ersten Entwurf findern Sie hier

Neue Fassung der deutschen Kosmetik-Verordnung/LFGB

Deutschland regelt einige individuelle Punkte der Kosmetik-Gesetzgebung, wie zum Beispiel die Meldepflicht fĂĽr Kosmetikfirmen in der deutschen KVO (Kosmetik-Verordnung vom 16. Juli 2014 (BGBl. I S. 1054) und im LFGB. Diese mĂĽssen der EU-Gesetzgebung angepasst werden.
 
Die §§ 26 und 27 LFGB enthalten zentrale Verbote zur Wahrung des Gesundheits- und Täuschungsschutzes beim Verkehr mit kosmetischen Mitteln. Beide Vorschriften werden seit dem 11. Juli 2013 vollständig durch die unmittelbar anwendbaren Regelungen der Artikel 5 i. V. m. Artikel 3 oder Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel überlagert.
 
Die Verordnung (EU) 2017/625 für die behördliche Markt-Überwachung gilt nicht für kosmetische Mittel und wird im § 39a LFGB teilweise neu gefasst werden.
 
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (§§ 11, 13 und 35) schafft zusätzliche behördlicher Befugnisse zur Ăśberwachung des Internethandels mit Erzeugnissen.  Anonyme Probenahme und Unterrichtung von Telemedien-Dienste-Anbietern ĂĽber Schnellwarnmeldungen werden im § 38b neu gefasst.
 
Um Anordnungsbefugnisse der Überwachungsbehörden zur Übermittlung von Informationen zur Rückverfolgbarkeit (§ 44), sowie die Straffung der Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (§44a) effektiver zu gestalten, wird § 44 LFGB um Anforderungen an Formen und Fristen zur Unterlagen-Übermittlung neu gefasst werden.
 
Den Text des Entwurfs mit der Einladung zu Ihrer Kommentierung fĂĽr die Ministerium-Sitzung am 14.02.20 finden Sie hier. DarĂĽber hinaus laden wir eine kompetente Kollegin oder einen kompetenten Kollegen zur Interessens-Vertretung bei der Sitzung im Ministerium ein.