B.U.N.D.-Giftstoff-Briefe: mögliche Täuschung

Auskunftsforderung von B.U.N.D.für Ihre Aufnahme in die Abwertungs-Datenbank ToxFox

Wir raten, in keinem Fall auf die B.U.N.D.-Anfragen zu SVHC zu reagieren., denn kosmetische Produkte fallen nicht unter die zitierten REACH-Regulationen sondern unter die KVO 1223-2009

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Wir erhalten nun wieder häufiger Nachrichten von unseren Mitgliedern, dass wieder eine Aktion zur Steigerung der Bekanntheit und Aufbau einer Abwertungs-Datenbank zu starten scheint. In dieser Aktion werden zunächst mit nicht zutreffenden regulatorischen Argumenten für ganz konkrete kosmetische Produkte Auskunfts-Forderungen gestellt.

Man übt Druck auf die Adressaten aus durch Zitat einer REACH-Auskunftspflicht. Diese Auskunftspflicht gibt es aber in der Kosmetik nicht, denn